Prozess: Vaterpflichten sträflich vernachlässigt
Weil er seine Vaterpflichten verletzt hatte, musste ein Mann aus Krumbach vor Gericht. Dabei saß er genau deswegen schon einmal im Gefängnis.
Neu-Ulm "Vater werden ist nicht schwer, Vater sein dagegen sehr": Wie zeitlos der Spruch von Wilhelm Busch (1832 bis 1908) ist, beweist der Fall eines 1975 geborenen ledigen Mannes aus Krumbach, der Probleme mit seinen Pflichten als Erzeuger eines heute zehn Jahre alten Sohnes hat.
Schon unmittelbar nach der Geburt seines Sprösslings, der bei seiner Mutter in Weißenhorn aufwächst, blieb er die Unterhaltszahlungen für das Kind schuldig - obwohl er damals durchaus solvent war. Für diese "Verletzung der Unterhaltspflicht" saß er bereits vier Monate im Gefängnis.
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