Prozess in Günzburg: 53-Jähriger entblößt sich vor Kindern
Auch eine Frau hat der Mann belästigt. Warum ihm der Richter dennoch eine Chance gibt.
Was soll man tun, wenn jemand eine Straftat begeht, aber intellektuell nicht in der Lage ist, die Folgen seiner Taten zu verstehen? Eine solche Frage stellte sich am Amtsgericht Günzburg. Ein 53-Jähriger war dort angeklagt wegen mehrerer Sexualdelikte. Doch bis es zu einem Urteil kam, bedurfte es einiger Erklärungen.
Es war im Mai dieses Jahres, als der bis dahin unbescholtene Mann zum ersten Mal strafrechtlich auffiel. Von seinem Garten sprach er zwei Mädchen im Alter von 15 und und zehn Jahren sowie einen elfjährigen Jungen an, die sich auf dem Nachbargrundstück befanden. Als sie zu ihm hinsahen, öffnete der Mann den Reißverschluss seiner Hose, holte seinen Penis heraus und spielte daran herum. Zwei Wochen später belästigte er auch eine erwachsene Frau. Er packte sie oberhalb der Kleidung so fest an den Brüsten, dass sie Schmerzen erlitt und drückte seinen Unterkörper an sie.
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