Rauchmelder unterm Christbaum
Am 1. Januar sind die Geräte Pflicht. Sie eignen sich nicht nur als Lebensretter.
Ab dem 1. Januar 2018 gelten keine Ausreden mehr: Dann müssen alle Wohnungen – auch Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften oder Reihenhäuser – mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein. Die gesetzliche Vorgabe kommt vor allem dann zum Tragen, wenn tatsächlich etwas passiert.
Bereits zum 1. Januar 2013 mussten in Neubauten alle Wohnungen die Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder überwacht werden, berichtet das Landratsamt. Ab dem Jahreswechsel gibt die Pflicht dann flächenendeckend. Damit sollen aus der Sicht des Gesetzgebers und der Feuerwehren bei Bränden in Wohnungen die Brandtoten reduziert werden. Bei der Auslösung eines Rauchwarnmelders bleibt in der Regel noch genügend Zeit, um einen Löschversuch zu unternehmen oder sich und die Familie selbst zu retten.
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