Schwarzfelder Hof bei Leipheim will erweitern
Die Ferienanlage bei Leipheim soll auch ein neues Gasthaus bekommen. Das ist bislang aber nicht erlaubt.
Die Ferienanlage am Schwarzfelder Hof in Leipheim soll erweitert werden. Einen entsprechenden Antrag hat der Leipheimer Stadtrat in seiner Sitzung am Mittwochabend vorberaten. Geplant sind vier einzelne, frei stehende Häuser mit jeweils vier Wohnungen. Ein weiteres Haus soll als Anbau an das bestehende Technikgebäude angeschlossen werden. Außerdem soll ein weiterer, zum See hin verglaster Anbau entstehen, in dem ein Restaurant mit anschließender Seeterrasse vorgesehen ist. Das Problem: Der derzeit bestehende Bebauungsplan sieht ein Betriebskonzept vor, das lediglich eine Bewirtung der Feriengäste zulässt. Künftig soll, so der Wunsch der Bauherren, die Gastronomie allerdings für alle offen sein. Und genau um diesen Punkt ging es in der Sitzung des Stadtrats.
Eine Terrasse in den See
„Das ist der Knackpunkt an der Geschichte“, sagte UWG-Fraktionsvorsitzender Uwe Galgenmüller. „Daraus ergeben sich weitere Fragen.“ Unter anderem müsse geklärt werden, wie der Verkehrsfluss geregelt werden kann, welche Auflagen für eine Terrasse im See gelten und welche Fachbehörden hier ebenfalls gefragt sind. Bürgermeister Christian Konrad war sich sicher, dass sich die neue Gastronomie nur lohne, wenn sie auch für alle offen steht und nicht nur für die Feriengäste. Jetzt gehe es darum, ob der Stadtrat sich das grundsätzlich vorstellen könne, oder eben nicht. Volkhard Schreiner (CSU) erklärte: „Ursprünglich waren wir in diesem Gebiet alle zurückhaltend.“ Zum neuen Vorschlag auf dem Schwarzfelder Hof sagte er nun aber: „Grundsätzlich kann es sich die CSU-Fraktion vorstellen.“ Welche Veränderungen das mit sich zieht, müsse aber in einem nächsten Schritt geklärt werden. Auch ob sich der Bauherr beispielsweise bei Veränderungen der Verkehrsführung – Schreiner brachte eine eventuell geforderte Linksabbiegespur ins Gespräch – finanziell beteiligen müsse. So sah es auch Dieter Ammicht (SPD). „Wir können es uns vom Grundsatz her auch vorstellen.“ Welche Vorgaben es aus baurechtlicher und verkehrsrechtlicher Sicht gebe, müsse aber noch geklärt werden.
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