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Kreis Günzburg
06.10.2015

Sein Auto brannte: Mann muss fürs Löschen zahlen

Für die Feuerwehren ist es Grundpflicht, Brände zu löschen. In einem Fall in Jettingen-Scheppach muss der Fahrzeughalter nun für den Einsatz zahlen. Allerdings kostet dieser ihn jetzt weniger als zunächst angenommen.
Foto: Bernhard Weizenegger

Bei Feuerwehreinsätzen tragen meistens die Gemeinden die anfallenden Kosten - aber nicht immer. Warum ein Burgauer jetzt weniger für das Löschen seines brennenden Autos zahlen muss.

Vor dem Verwaltungsgericht Augsburg trafen sich gestern ein Burgauer und Vertreter des Marktes Jettingen-Scheppach. Der Mann sollte mehr als 770 Euro an die Gemeinde zahlen. Der Grund: Sein Auto war auf einem Firmengelände im März vergangenen Jahres in Flammen aufgegangen. Die Freiwillige Feuerwehr des Marktes rückte aus und löschte das Fahrzeug. Doch der Mann und Halter des Fahrzeugs meinte nun, der Betrag, der für den Einsatz von ihm verlangt wurde, sei zu hoch. Die Gemeinde hat ihm dann tatsächlich Geld nachgelassen.

Die Frau des Klägers war am Unfalltag mit dem Auto zu einer Firma gefahren und hatte den Wagen auf dem Betriebsgelände einer Firma abgestellt. Kurz zuvor hatte ein Defekt-Lämpchen geleuchtet und es aus dem Motorraum geraucht. Später hatte eine Kollegin erkannt, dass das Auto auf dem Parkplatz in Flammen gestanden war. Die Feuerwehr wurde alarmiert. Wenig später löschten elf Einsatzkräfte den Wagen. Verletzt wurde bei dem Brand niemand.

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