Sieben Euro für den verlorenen Turnbeutel
Etwas in Bus oder Bahn zu verlieren ist nicht nur ärgerlich, manche Unternehmen verlangen auch Geld dafür, wenn man die Sachen wieder haben will.
So gut wie jeder hat schon einmal etwas verloren. Unter Umständen kann das teuer werden, nicht nur, wenn die Sachen nicht mehr auffindbar sind, sondern auch dann, wenn sie ein ehrlicher Finder zum Fundbüro gebracht hat. Einer unserer Leser staunte nicht schlecht, als er beim Busunternehmen der Firma Brandner sieben Euro für den im Bus verlorenen Turnbeutel seines Sohnes löhnen musste. „Mir ist die Praxis völlig neu. Bekannte und Kollegen, denen ich davon berichtete, waren entsetzt“, schrieb er in einer Mail an unsere Zeitung.
Offenbar handelt es sich dabei aber zumindest um eine rechtlich zulässige Praxis, die auch in den Beförderungsbedingungen des Verkehrsverbunds Mittelschwaben (VVM), zu dem die Firma Brandner gehört, festgeschrieben ist. Fundsachen „werden an den Verlierer durch die örtlich zuständige Stelle zurückgegeben. Etwaige angefallene Kosten sind zu zahlen“, heißt es dort etwas vage. Auch der benachbarte Augsburger Verkehrsverbund (AVV) hat in seinem Gemeinschaftstarif eine ähnliche Formulierung gefunden: „Eine Fundsache wird an den Verlierer durch das Fundbüro des Unternehmens gegen Zahlung eines Entgelts für die Aufbewahrung zurückgegeben.“ Wie mit dieser Richtlinie umgegangen wird, liegt aber im Ermessen der jeweiligen Unternehmen. So ist es im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgelegt, wo unter Paragraf 970 steht: „Macht der Finder zum Zwecke der Verwahrung oder Erhaltung der Sache oder zum Zwecke der Ermittlung eines Empfangsberechtigten Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich halten darf, so kann er von dem Empfangsberechtigten Ersatz verlangen.“
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