Söhne wollen Mutter vor Festnahme schützen und greifen Polizisten an
Zwei junge Männer werden wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte bestraft. Der Richter hat aber auch für die Eltern deutliche Worte
Die Protokollführerin hat noch geschwind Urteilsvordrucke kopieren müssen, denn Richter Roland Groß drohten die Formulare kurz vor seinem Ruhestand auszugehen. Das Urteil, das er schließlich über zwei junge Männer sprach und auf den Vordrucken festschrieb, fiel dann deutlich milder aus, als es zu Beginn der Verhandlung ausgesehen hatte. Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, so hatte die Anklage gelautet – und ohne Geständnis sei eine strenge Strafe zu erwarten, kündigte Groß an.
Das war passiert: Im vergangenen Sommer klingelte es an der Haustür in Ichenhausen, die Polizei war da. Die Mutter der beiden Angeklagten sollte nach einer Trunkenheitsfahrt zur Blutentnahme ins Krankenhaus gebracht werden, der heute 17-jährige Sohn und sein inzwischen 21-jähriger Bruder wollten das aber verhindern. Als die beiden Polizisten die Mutter zum Auto führten, versuchten die Söhne, sie aus dem Griff der Beamten zu befreien. Dem Jüngeren gelang es, die Hand der Mutter zu fassen. Er handelte sich einen Platzverweis ein, der ihn wenig beeindruckte. Die Beamten griffen zum Pfefferspray, der ältere Sohn drohte: „Ich hau dir gleich eine aufs Maul.“ So stand es in der Anklage, die der Staatsanwalt in der Verhandlung vor dem Günzburger Amtsgericht vortrug.
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