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Landkreis Günzburg
07.02.2018

Späte Einigung bei der Gesundheit

Zufrieden nach dem Verhandlungs-Marathon: Georg Nüßlein.

Georg Nüßlein hat in zwei Arbeitskreisen für die CSU in Berlin mit verhandelt. Mit den Ergebnissen ist der Abgeordnete zufrieden – auch weil seine Forderungen im Papier stehen.

Jetzt liegt es noch an den SPD-Mitgliedern, ob es eine Neuauflage der Großen Koalition tatsächlich geben wird. Die Politiker von CDU, CSU und SPD haben in der Nacht von Dienstag auf Mittwoch die letzten großen inhaltlichen Brocken aus dem Weg geräumt – und sich auf die Verteilung der Ressorts in der neuen Bundesregierung geeinigt. Einer, der sowohl beim Jamaika-Modell als auch während der Koalitionsverhandlungen mit den Sozialdemokraten am Tisch saß, ist der 48-jährige CSU-Bundestagsabgeordnete Georg Nüßlein aus Münsterhausen. Die vergangenen Wochen, sagt Nüßlein im Gespräch mit unserer Zeitung, seien an die Substanz gegangen und seien zum Teil zermürbend gewesen. In der Nacht von Dienstag auf Mittwoch habe er sich „um halb drei Uhr in der Früh absentiert“. Doch letztlich habe sich der wenige Schlaf gelohnt, um zu einem „inhaltlich ausgewogenen Koalitionsvertrag“ zu kommen. Die Vereinbarung sei ein Beleg dafür, „dass Politik doch etwas bewegen kann“.

In vielen Dingen, bilanziert Nüßlein, hat sich die Union sehr gut positionieren können. Als Verhandlungsführer für die CSU im Bereich Gesundheit hat er nach eigenen Angaben noch Dienstagnacht mit der SPD-Bundestagsfraktionschefin Andrea Nahles, Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) und der rheinland-pfälzischen Ministerpräsidentin Malu Dreyer an Formulierungen gearbeitet. Für Nüßlein war wichtig, „dass es zu keiner Bürgerversicherung kommt“. Eine Kommission soll eruieren, ob und wie die Honorarordnungen von privat wie gesetzlich Versicherten reformiert werden können. „In den Medien ist bereits herumgegeistert, dass eine gemeinsame Honorarordnung für die gesetzliche und die private Krankenversicherung vorbereitet werden soll. Das stimmt nicht. Eine gemeinsame Honorarordnung ist nicht beschlossen worden“, sagt Nüßlein. Die Honorarordnungen beider Versicherungssysteme „sind zu verschieden. Deshalb kann man sie auch nicht kreuzen.“

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