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  3. Kriminalität: Stalker sind meistens kein Fall für die Psychiatrie

Kriminalität
17.02.2017

Stalker sind meistens kein Fall für die Psychiatrie

Drohungen müssen konkreter sein als diese, damit jemand vorbeugend in Haft kommt.
Foto: F. Kraufmann/dpa (Symbolbild)

In Röfingen soll ein Mann einer Frau nachgestellt und Feuer gelegt haben. Warum war er überhaupt noch auf freiem Fuß?

Anfang des Monats hatte die Polizei in Röfingen einen mutmaßlichen Stalker festgenommen, der kurz davor gewesen sei, ein Wohnhaus anzuzünden. Das Präsidium in Aalen – der Verdächtige kommt aus dem Rems-Murr-Kreis in Baden-Württemberg – sagte unserer Zeitung danach, der Mann habe sich zuvor in einer psychiatrischen Klinik behandeln lassen. Nun erklärt der Aalener Polizeisprecher Holger Bienert, der Verdächtige sei vor dem Zugriff in Röfingen einmal fest- und zwei Mal in Gewahrsam genommen worden. Einmal habe ihn ein Richter in die Psychiatrie eingewiesen, einmal habe ihn die Polizei dorthin gebracht, weil sie habe kurzfristig handeln müssen. Doch warum durfte er angesichts der Vorwürfe – ermittelt wurde bereits wegen Bränden an dem Haus, Nachstellens und der Manipulation am Auto seiner früheren Partnerin – wieder auf freien Fuß kommen?

Der Pflegedirektor der Klinik in Winnenden darf zum konkreten Fall wegen der Schweigepflicht nichts sagen, aber grundsätzlich gebe es einen engen Rahmen, um jemanden in einer Klinik zu behalten, sagt Hans-Jürgen Kutterer. Bei einer erheblichen erkennbaren Gefahr könne die Klinik das auch selbst beantragen, doch ein Richter müsse das bestätigen, nachdem er sich den Patienten und die Akten angesehen hat. Für die Klinik bedeute das auch einen „Zwiespalt“, aber sie müsse sich eben an Recht und Gesetz halten.

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