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  3. Kreis Günzburg: Strafbefehl gegen Gaffer von der A8 ist rechtskräftig

Kreis Günzburg
11.12.2017

Strafbefehl gegen Gaffer von der A8 ist rechtskräftig

Auf der A8 zwischen den Anschlussstellen Günzburg und Burgau hatte sich in Richtung München ein schwerer Unfall ereignet. Ein Motorradfahrer starb.
Foto: Christian Kirstges

Ein Lastwagenfahrer hatte auf der Autobahn bei Burgau einen sterbenden Motorradfahrer gefilmt. Jetzt bekommt er dafür die strafrechtliche Quittung.

Der Strafbefehl gegen den Lastwagenfahrer, der Anfang September auf der A8 bei Burgau einen sterbenden Motorradfahrer gefilmt hatte, ist jetzt rechtskräftig. Durch die Aufnahmen verletzte er „den höchstpersönlichen Lebensbereich des Verunfallten“, heißt es in der Mitteilung des Amtsgerichts Günzburg zu dem Fall. Mit dem Strafbefehl vom 17. November, der dem Angeklagten am 24. November zugestellt wurde, geht eine Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen zu je 30 Euro, insgesamt also 2700 Euro, einher.

Dem Lastwagenfahrer wurde für die Dauer von einem Monat verboten, im Straßenverkehr Kraftfahrzeuge jeder Art zu führen. Gegen diesen Strafbefehl wurde nach Angaben des Amtsgerichts Günzburg bis zum heutigen Tag kein Einspruch eingelegt, wodurch er somit rechtskräftig sei. zg

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Die Diskussion ist geschlossen.

12.12.2017
Als Rettungsdienst sind Helfer unterwegs die leben retten, und da zählt jede Sekunde Seit Jahren wird der Verkehrsteilnehmer gebeten eine Gasse zu bilden und den Rettungsdienst nicht zu behindern. Das scheint jetzt mehr und mehr zu klappen. Dann Ereignisse zu filmen ist derart Schwach und "sch.." das man es nicht in Worte fassen kann. Das Gericht hat richtig gehandelt, Daumen nach oben.