Streit ums Kind beschäftigt Jugendamt und Gerichte
Eine Frau zeigt ihren Mann wegen Gewalt an. Warum man sie vom Verdacht des Vortäuschens einer Straftat freispricht.
Gewaltszenen in einer Beziehung sind keine Seltenheit. Zumeist mit gravierenden Folgen für den Mann. Doch in einem Fall, den das Günzburger Amtsgericht jetzt verhandelte, war die Ehefrau angeklagt. Die 30-Jährige hatte ihren Mann angezeigt, weil er sie misshandelt habe. Hintergrund ist der Sorgerechtsstreit um den gemeinsamen zweieinhalbjährigen Sohn, der schon bis zum Oberlandesgericht ging. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft waren zum Ergebnis gekommen, dass die Anzeige der 30-jährigen Türkin im Februar dieses Jahres unbegründet gewesen sei.
Sie hatte die Anschuldigung mit einer eidesstattlichen Versicherung beim Familiengericht noch bekräftigt. Wegen falscher Verdächtigung und falscher Versicherung an Eides statt hatte die Frau einen Strafbefehl erhalten, gegen den ihre Anwältin Esra Aykut Einspruch einlegte. Deshalb kam es nun zur Verhandlung bei Amtsrichter Walter Henle. Der wies insbesondere den Ehemann und dessen Bruder eindringlich auf die Wahrheitspflicht ihrer Aussagen als Zeugen hin, weil ihnen sonst gravierende strafrechtliche Folgen drohten. Der 31-jährige Ehemann hatte am 16. Februar den Sohn von der getrennt lebenden Angeklagten abholen wollen. Dabei soll es laut der Frau zu einer Gewaltszene gekommen sein: „Er hat mich am Hals gepackt und nach hinten geschubst“, ließ die 30-Jährige von ihrer Dolmetscherin übersetzen. Sie sei gegen eine Wand geprallt und zu Boden gestürzt. Eine Sachbearbeiterin für häusliche Gewalt der Polizeiinspektion Krumbach legte als Zeugin Fotos von der Frau vor, die eine Schwellung an der Stirn und ein Hämatom am Arm dokumentierten.
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