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01. Juli 2011 00:08 Uhr

Sitzung

Strom und Straßenbeleuchtung beschäftigen den Gemeinderat

Jettingen-Scheppach muss den Vertrag mit den Lechwerken ändern und kommt nun günstiger weg

Jettingen-Scheppach Eine Anpassung des Straßenbeleuchtungsvertrags zwischen dem Markt Jettingen-Scheppach und den Lechwerken (LEW) und der Antrag auf Zuordnung von Außenbereichsgrundstücken in den Innenbereich im Ortsteil Ried mittels einer Einbeziehungssatzung standen auf der Tagesordnung des Marktgemeinderates am Dienstagabend.

Straßenbeleuchtung: Anlass für die Vertragsanpassung mit der LEW, erläuterte Bürgermeister Hans Reichhart, seien Vorgaben der Bundesnetzagentur. Sie untersagt, dass die Gemeinden bei der Stromentnahme für Straßenbeleuchtungsanlagen als Sonderkunden mit einem „einheitlichen Entgelt“ behandelt werden.

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Bisher wurde die Straßenbeleuchtung immer als eine Anlage in der Umspannung „Mittelspannung zur Niederspannung“ behandelt. Durch eine Vorgabe der Bundesnetzagentur muss diese nun der „Niederspannung“ zugeordnet werden. In der Niederspannung kostet die Netznutzung für das Standardlastprofil 4,67 Cent pro Kilowattstunde. Auf diesen Betrag erhalten die Kommunen einen Rabatt von zehn Prozent.

Die Pauschale für die Betriebsführung der Straßenbeleuchtung entfällt, dadurch entsteht eine Kostenverringerung von etwa 2690 Euro pro Jahr. Statt wie bisher 18477 Euro fallen noch 15789 Euro an. Der neue Vertrag tritt rückwirkend am 1. Januar in Kraft und hat eine Laufzeit von vier Jahren.

Grundstücke einbezogen

In den Innenbereich: Durch die sogenannte Einbeziehungssatzung können einzelne Außenbereichsflächen in den Innenbereich einbezogen und dann bebaut werden. Aus dem Ortsteil Ried lagen dem Marktgemeinderat Jettingen-Scheppach Anträge für die Einbeziehung von zwei Grundstücken vor. Die Flächen liegen an der Hauptstraße und reichen an der Westseite in den Außenbereich. Durch den einstimmigen Beschluss des Gremiums werden nun die Grundstücke dem Innenbereich zugeordnet und können auch von der Westseite her bebaut werden. In einem städtebaulichen Vertrag wird festgelegt, dass die Anlieger neben den Gebühren, die durch die kommunale Beitragssatzung anfallen, die Erschließung mit Kanal und Wasser bezahlen müssen.

Flexibus: Helmut Feuchtmayr erkundigte sich, wie sich die Marktgemeinde sich zum Thema Flexibus stelle, dessen Einführung zurzeit zwischen Burgau und den fünf Gemeinden der VG-Haldenwang ausgehandelt und entschieden werde. Bürgermeister Reichhart versprach, dazu in nächster Zeit Informationen zu geben. (neu)

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