Verwaltungsgericht entscheidet, ob 33-Jähriger mit Familie ins Krisengebiet muss Von Katja Röderer

Von Katja Röderer
Leipheim/Augsburg Die Richterin Verena Hueck sah es so: „Es ist im Moment eine schwierige Situation für Syrer.“ Wie schwierig, erklärte ein 33-jähriger Kurde gestern im Augsburger Verwaltungsgericht. Er selbst war vor einigen Jahren angeschossen worden. Seine Schwiegermutter habe man im September 2011 ermordet. Mit seiner Familie war er im Mai 2009 aus Syrien über Athen nach Deutschland geflüchtet. Im Augsburger Verwaltungsgericht ging es nun darum, dem Mann den Status eines Flüchtlings auch offiziell zu erteilen und zumindest seine Abschiebung zu verbieten.
2004 war er bei Tumulten auf der Straße angeschossen worden, kam anschließend ins Gefängnis. Der Streit mit einem „strengen Muslim“ in der Nachbarschaft brachte ihn ernezt ins Gefängnis, Sicherheitsleute seien öfter ins Haus des Mannes gekommen, um die Wohnung zu durchsuchen.
Im Mai 2009 flüchtete die Familie und landete schließlich in Leipheim. „Wenn ich nicht geflohen wäre, hätten sie mich in Aleppo festgenommen und nur Gott wüsste, in welchem Gefängnis ich jetzt wäre.“ Davon war der Mann im Gericht überzeugt. Die Richterin sah es offenbar ähnlich. „Bei der derzeitigen Lage in Syrien gibt es keinen Weg, die Familie zurückzuschicken“, sagte sie. Bei einer Rückkehr bestünde auf jeden Fall Gefahr für Leib und Leben. An eine Abschiebung nach Syrien ist also im Moment nicht gedacht. Das Urteil des Verwaltungsgerichtes soll noch im Laufe dieser Woche ausgefertigt sein.
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