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Gewerbegebiet
10.11.2017

Unter diesem Boden könnte überall ein Denkmal schlummern

Auf dem PEP-Gelände wird derzeit wieder gebaut. Der neue Flächennutzungsplan erklärt das gesamte Areal jetzt zum „Bodendenkmal-Vermutungsbereich“. Dadurch ergeben sich Auflagen für Bauherren.
Foto: Bernhard Weizenegger

Der Stadtrat hat die mittlerweile 16. Änderung des Flächennutzungsplans für das PEP beschlossen. Für den Eigentümer ergibt sich dadurch eine wichtige Veränderung

Der Günzburger Prinz-Eugen-Park hat eine ganze Menge hinter sich. Erst war das Gelände Standort der Bundeswehr, dann sollte daraus ein Freizeit- und Erholungsgebiet im Schlepptau des Freizeitparks Legoland werden. Dann kam die Finanzkrise, und die Pläne für Feriendorf, Kino und Badesee verschwanden in der Versenkung. Jetzt sind verschiedene Firmen auf dem Areal ansässig, in den alten Kasernengebäuden wohnten zeitweise Obdachlose, als nach einem Brand der Unterkunft der Neubau noch nicht fertig war. Und auch eine Flüchtlingsunterkunft wurde dort eingerichtet. Jetzt hat der Stadtrat nach langwieriger Vorarbeit die mittlerweile 16. Änderung des Flächennutzungsplans für das Areal erarbeitet. Eine Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege hat dabei nun zu einer entscheidenden Veränderung geführt. Jetzt gilt das komplette Areal als „Bodendenkmal-Vermutungsbereich“.

In den frühen 60er-Jahren hatten Fachleute mehrere Siedlungsplätze der römischen Kaiserzeit und der Latènezeit in unmittelbarer Nähe des Gebietes lokalisiert – wie groß diese tatsächlich sind, weiß aber niemand. Das Landesamt geht davon aus, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit weitere, noch unbekannte Bodendenkmäler auf dem Gebiet liegen. Aus diesem Grund wurde nun die bisherige Abgrenzung der beiden Bodendenkmäler herausgenommen – und das ganze Gebiet zum Vermutungsbereich. Für den Grundstücksbesitzer bedeutet das: Er benötigt für jegliches Bauvorhaben eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis. Wird er sich auch daran halten? SPD-Stadtrat Manfred Büchele, Mitglied des Historischen Vereins, wollte wissen, welche Möglichkeiten die Stadt habe, sollte sich der Eigentümer nicht um archäologische Fragen kümmern. Büchele erinnerte in diesem Zusammenhang an den Konflikt zwischen Stadt und Grundstückseigentümer, als dieser ungefragt große Baumflächen habe fällen lassen. „Er ist ja ein großer Meister des Fakten-Schaffens“, so Büchele. Laut Oberbürgermeister Gerhard Jauernig gibt es klare Regeln, was die Stadt tun könne: Baueinstellung und Erhebung eines Bußgeldes. Jauernig: „Wir greifen da konsequent durch, das haben wir auch in der Vergangenheit in vergleichbaren Fällen so gemacht.“ Stadtbaumeister Georg Dietze machte deutlich, dass bei einem möglichen Vorhandensein eines Bodendenkmals klare Vorgaben vorhanden seien, beispielsweise über die Anwesenheit eines Archäologen und die Beschaffenheit der Baggerschaufel, mit der gegraben wird.

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