Urteil gegen Leitenmaier aufgehoben
Der Bauunternehmer hat einen für ihn wichtigen Etappensieg errungen. Der Fall wird neu verhandelt.
Das vom Landgericht Augsburg im Sommer 2016 verhängte Urteil gegen den Thannhauser Bauunternehmer Peter Leitenmaier wurde, wie jetzt bekannt wurde, bereits im Sommer dieses Jahres vom Bundesgerichtshof (BGH) aufgehoben. Damals verhängte die 10. Strafkammer des Landgerichts Augsburg um Richter Wolfgang Natale eine Haftstrafe von zwei Jahren und vier Monaten, weil sie es als erwiesen ansah, dass der Unternehmer die Sozialkassen geprellt habe. Eine andere Strafkammer des Augsburger Landgerichts muss den Fall nun erneut verhandeln.
Für Leitenmaier, der auch um seinen Ruf kämpft, ist das ein wichtiger Etappensieg. Vehement wehrte sich der bis dato unbescholtene Bauunternehmer im Verlauf des Prozesses dagegen, im Gegenzug für ein Geständnis eine Bewährungsstrafe für sich auszuhandeln. Auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs reagierte er mit Erleichterung, jedoch wolle er sich erst dann zu den Umständen des Falles in der Öffentlichkeit äußern, wenn das Verfahren abgeschlossen ist, teilt er unserer Zeitung mit.
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