Vermieter verwandelt Gartentürchen in Hindernis für seine Mieterin
Ein 69-Jähriger versperrt die Gartentür seines Grundstücks mit einem Schloss, so dass seine Mieterin sie nicht öffnen kann. Jetzt stand er wegen Freiheitsberaubung vor Gericht.
Die närrischen Tage biegen auf die Zielgerade ein. Diese Woche schienen sie sogar vor dem Günzburger Amtsgericht nicht halt zu machen. Dort wurde nämlich ein kurioser Fall von Freiheitsberaubung behandelt. Richter Rafael Ruisinger musste sich mit einem Ereignis im Frühjahr 2016 in einer Stadt im Landkreis befassen.
Dort wollte eine Mieterin morgens gegen 9 Uhr zu einem Arzttermin. Doch daraus wurde nichts: Der Vermieter hatte nämlich das Gartentürchen des Anwesens mithilfe eines Fahrradschlosses in ein unüberwindliches Hindernis verwandelt. Das erboste die ältere Mieterin so sehr, dass sie mit ihrem Mobiltelefon die Polizei zu Hilfe rief. Erst etwa eine Stunde später war das Hindernis überwunden, denn die Freunde und Helfer hatten die Ehefrau des Hauseigentümers herbeizitiert. Sie entfernte das Fahrradschloss.
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