Verteidiger greift Ermittlungen des Staatsschutzes an
27-Jähriger muss sich vor Amtsgericht Günzburg verantworten. Er soll Bilder und Videos der verbotenen kurdischen Organisation PKK im Internet verbreitet haben.
Seit 25 Jahren ist die öffentliche Verwendung von Kennzeichen der kurdischen Arbeiterpartei PKK und ihres Gründers Abdullah Öcalan in der Bundesrepublik verboten. Dieses Verbot hat einem 27-jährigen Asylbewerber jetzt juristischen Ärger eingebracht. Er muss sich wegen des Verwendens von Kennzeichen verbotener Vereine vor dem Günzburger Amtsgericht verantworten. Aber das Verfahren könnte eine über das Günzburg hinausgehende Bedeutung haben. Der Anwalt des Angeklagten will klären lassen, ob die vom Staatsschutz vorgelegten Beweismittel überhaupt zulässig sind.
Der Ermittler der Augsburger Kriminalpolizei sagte vor dem Amtsgericht als Zeuge aus, dass der Kontakt zum Angeklagten durch eine Freundschaftsanfrage in einem großen sozialen Netzwerk zustande kam. Bei den Recherchen verwende er keinen Klarnamen. Er trete im Internet mit einem kurdischen Namen auf.
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