Vollbremsung im Gerichtssaal
Angeklagter zieht ganz plötzlich Einspruch gegen Geldbuße zurück
Einen Rückzieher hat der Angeklagte in einem Strafprozess vor dem Günzburger Amtsgericht hingelegt. Der Mann hatte Einspruch gegen einen Strafbefehl wegen Urkundenfälschung eingelegt. Doch als die Staatsanwältin die Anklageschrift vorgelesen hatte, zog der Mann zum Erstaunen von Richter Peter Seitzer seinen Einspruch zurück und akzeptierte die 1600 Euro Geldstrafe. Ein kurioses Ende eines Falles, bei dem der Angeklagte eine Unterschrift fälschte, um den ehemaligen Günzburger Amtsgerichtsdirektor und eine Ärztin vom BKH bei der Generalstaatsanwaltschaft in München anzuschwärzen.
Ausgangspunkt des Falles war der frühere Job des gelernten Schlossers: Während seiner Tätigkeit in einer Baufirma lernte er eine ältere Dame kennen, an deren Haus sein Arbeitgeber zu tun hatte. In der Folge kümmerte sich der Mann um die Frau. Ob er dafür auch widerrechtlich Geld bekommen hat, lässt sich nicht beweisen. Ein Strafverfahren, bei dem in diese Richtung ermittelt wurde, wurde eingestellt, heißt es vom Gericht.
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