"Wahnsinnstat": Einbrecher sticht auf Mann ein
Der Täter wird nach dem Vorfall in Kötz dennoch zu einer längeren Haftstrafe verurteilt. Das Opfer vergibt dem Mann. Und die Polizei bekommt ein Lob. Wie sie ihm auf die Spur kam.
Nicht wie angeklagt unter anderem wegen versuchten Mordes, sondern wegen gefährlicher Körperverletzung, Diebstahls mit Waffen und Wohnungseinbruchsdiebstahls muss ein Mann ins Gefängnis. Vier Jahre und neun Monate ist die (Jugend-) Strafe unter anderem dafür, dass er bei der Tat in Kötz im Dezember 2015 einen Hausbewohner niederstach, der das nur durch großes Glück überlebte. Das Opfer, Fridolin Waschhauser, akzeptiert dieses Urteil. Wie die weiteren Prozessbeteiligten verzichtet der 58-Jährige auf Rechtsmittel. Hauptsache, der Albtraum hat endlich ein Ende. Soweit das denn möglich ist, denn wie die Anwältin des Nebenklägers sagt, wird ihr Mandant womöglich noch stationär behandelt werden müssen, um das Geschehene weiterhin irgendwie verarbeiten zu können.
Er hatte dem Einbrecher, der ihn in seinem eigenen Haus in der Nacht auf den 16. Dezember 2015 bei einem Gerangel beinahe getötet hätte, bereits zu Beginn des dritten und letzten Verhandlungstags am Landgericht Memmingen vergeben. Er habe seine Worte mit keinem abgesprochen, aber er nehme die Entschuldigung des heute 21-Jährigen an, die dieser zuvor schriftlich formuliert und auch während des Prozesses wiederholt geäußert hatte.
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