Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Günzburg
  3. Kreis Günzburg: "Wahnsinnstat": Einbrecher sticht auf Mann ein

Kreis Günzburg
09.02.2017

"Wahnsinnstat": Einbrecher sticht auf Mann ein

Ein Einbrecher hat beinahe einen Mann in Kötz getötet. Nun wurde er verurteilt.
Foto: Innovated Captures/Fotolia (Symbolbild)

Der Täter wird nach dem Vorfall in Kötz dennoch zu einer längeren Haftstrafe verurteilt. Das Opfer vergibt dem Mann. Und die Polizei bekommt ein Lob. Wie sie ihm auf die Spur kam.

Nicht wie angeklagt unter anderem wegen versuchten Mordes, sondern wegen gefährlicher Körperverletzung, Diebstahls mit Waffen und Wohnungseinbruchsdiebstahls muss ein Mann ins Gefängnis. Vier Jahre und neun Monate ist die (Jugend-) Strafe unter anderem dafür, dass er bei der Tat in Kötz im Dezember 2015 einen Hausbewohner niederstach, der das nur durch großes Glück überlebte. Das Opfer, Fridolin Waschhauser, akzeptiert dieses Urteil. Wie die weiteren Prozessbeteiligten verzichtet der 58-Jährige auf Rechtsmittel. Hauptsache, der Albtraum hat endlich ein Ende. Soweit das denn möglich ist, denn wie die Anwältin des Nebenklägers sagt, wird ihr Mandant womöglich noch stationär behandelt werden müssen, um das Geschehene weiterhin irgendwie verarbeiten zu können.

Er hatte dem Einbrecher, der ihn in seinem eigenen Haus in der Nacht auf den 16. Dezember 2015 bei einem Gerangel beinahe getötet hätte, bereits zu Beginn des dritten und letzten Verhandlungstags am Landgericht Memmingen vergeben. Er habe seine Worte mit keinem abgesprochen, aber er nehme die Entschuldigung des heute 21-Jährigen an, die dieser zuvor schriftlich formuliert und auch während des Prozesses wiederholt geäußert hatte.

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.