Wann muss welcher Führerschein getauscht werden?
Bis 2033 sollen 43 Millionen Führerscheine in Deutschland umgetauscht werden. Hier erfahren Sie, ob Sie betroffen sind welche Frist für Ihren Führerschein gilt.
Der von der EU zwingend vorgeschriebene Umtausch alter Führerscheine wird bis spätestens 19. Januar 2033 in einem zeitlichen Stufenplan, gestaffelt nach Geburts- bzw. Ausstellungsjahr durchgeführt. Der Pflichtumtausch betrifft jeden Führerscheininhaber, dessen Führerschein vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde und damit noch kein Befristungsdatum enthält. Darauf hat jetzt das Landratsamt Günzburg hingewiesen.
Ziel ist es, bis zum Jahr 2028 möglichst viele Alt-Führerscheine umzutauschen, da ab diesem Zeitpunkt bereits die seit 2013 befristet ausgestellten Führerscheine ihre Gültigkeit verlieren und erneuert werden müssen. (Lesen Sie dazu: Millionen Führerscheine werden ungültig: Der Plan zum Umtausch) Die vorgezogenen Umtauschfristen sollen die Führerscheinstellen in die Lage versetzen, die enorme Masse an Dokumenten zu bewältigen und zudem lange Wartezeiten für die Bürgerinnen und Bürger zu vermeiden.
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