Was Schulwegkosten ungerecht macht
Weiterführende Schulen kann man sich selbst aussuchen. Theoretisch. In der Praxis bremst der Umstand, dass Eltern für die Beförderung ihres Kindes komplett aufkommen könnten.
Grundsätzlich können Erziehungsberechtigte und volljährige Schülerinnen und Schüler bei den weiterführenden Schulen selbst aussuchen, welche sie besuchen wollen. Diese Wahlfreiheit wird aber in der Praxis beschränkt. Denn für die Beförderungskosten zahlen die Landkreise nur die Fahrt zur nächstgelegenen Schule. Dabei muss die Lehranstalt tatsächlich nicht immer entfernungsmäßig die nächste zum Wohnort sein. Die günstigste Beförderung ist das Maß der Dinge.
Einen gewissen Ermessensspielraum haben die Kreisbehörden. Die Kosten dürfen maximal ein Fünftel über dem günstigsten Beförderungssatz liegen. Das wird dann noch akzeptiert.
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