Was kosten die Friedhöfe?
Im Gundremminger Gemeinderat ging es am Donnerstag vorrangig um Kalkulationen
Die Gemeinde Gundremmingen betreibt einen gemeindlichen und einen mitverwalteten kirchlichen Friedhof. Die Gebührensatzung dazu datiert auf den 4. Dezember 2003. Einen Anlagennachweis und damit eine rechtskonforme Ermittlung des kalkulatorischen Aufwands gibt es nicht. Aufgrund der angestrebten Gebührenerfassung muss eine Neukalkulation mit der Erhebung des Anlagevermögens verbunden sein. Eine Friedhofskalkulation sei eine der schwierigsten Kalkulationen, sagte Kämmerer Christoph Zeh am Donnerstag bei der Sitzung des Gundremminger Gemeinderats.
In größeren Städten, in denen viele Beerdigungen stattfinden, sei der Kostendeckungsgrad sehr hoch, nicht aber in Gundremmingen. Zu einer Kostendeckung sei die Gemeinde zwar nicht verpflichtet, doch müsse man wissen, wie hoch der Betrag sei, den man dafür aufwende, sagte Bürgermeister Tobias Bühler (CSU). Für eine Berechnung hatte die Kämmerei drei renommierte Ingenieurbüros um Angebote gebeten. Diese erfassen unter anderem die Erstellung eines Anlagennachweises, wie auch eine Erarbeitung der Friedhofs- und Bestattungssatzung. Kämmerer Zeh empfahl die Vergabe an das etwas teurere Büro, das auch in Offingen für die Kalkulation federführend sei, womit Synergieeffekte gewonnen werden könnten. Letztlich entschied sich der Gemeinderat für das Angebot des günstigeren Anbieters in Höhe von 4200 Euro netto, mit dem man ebenfalls gute Erfahrungen gemacht habe. Die Kosten sind ein gebührenfähiger Aufwand und können refinanziert werden.
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