Wenn der Landkreis die Miete zahlt
Für die Region wird zurzeit ein Konzept weiter entwickelt, das Einkommensschwache bei Unterkunftskosten angemessen unterstützt. Bleibt die Frage: Was ist angemessen?
Bis Ende des Jahres will der Landkreis Günzburg ein neues Konzept auf den Tisch legen, wie hoch Unterkunftsleistungen des Kreises ein dürfen, der Mietkosten beispielsweise für Hartz IV-Empfänger übernimmt. Ziel ist es dabei, Menschen, die etwa wegen Arbeitslosigkeit finanziell auf Unterstützung angewiesen sind, in die Lage zu versetzen, angemessen wohnen zu können. Doch was ist angemessen? Mit dieser Frage hat sich vor rund zehn Jahren auch das Bundessozialgericht beschäftigt – und letztlich den Kommunen einen Auftrag erteilt. Diese sollten schlüssige Konzepte für ihren Bereich ausarbeiten. Dazu gab es verschiedene Kriterien an die Hand, die Bestandteile dieses Konzepts sein sollten, erklärt Ralf Schreyer, Leiter des Jobcenters am Landratsamt Günzburg. Eine Vergleichbarkeit des Wohnraumes müsse gewährleistet sein. Einkommensschwache dürften nicht innerhalb eines Ortes in bestimmten Gebieten konzentriert werden. Und es sollte auch nicht eine Zusammenballung ärmerer Menschen in bestimmten Orten des Landkreises nach und nach erfolgen. Zunächst aber war es wichtig, überhaupt einmal zu definieren, wie viele Wohnungen betroffen sind. Schreyer zufolge geht es im Landkreis Günzburg um etwa 1500 der 19000 Mietwohnhaushalte.
Drei Wohnungsmarkttypen werden unterschieden
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