Werbetafeln sind für Kommunen kein Hit: Burgau klagt gegen Landratsamt
Regelmäßig lehnen Gemeinden Plakatwände ab – dabei fehlt meist die rechtliche Grundlage. Dann muss das Landratsamt die Entscheidung aufheben.
In fast jeder Gemeinde läuft es ähnlich ab. Eine Außenwerbungsfirma stellt einen Bauantrag für eine neue Plakatwand, im zuständigen Ausschuss oder Rat lehnen die Kommunalpolitiker das Vorhaben ab – und weil es dafür keine rechtliche Grundlage gibt, ersetzt das Landratsamt das fehlende gemeindliche Einvernehmen. Die Gemeinden wollen verhindern, dass eine Werbetafel nach der anderen entsteht, der Kötzer Bürgermeister Ernst Walter beispielsweise hatte im Herbst vergangenen Jahres gesagt: „Schön langsam werden wir zugepflastert.“ Doch das Landratsamt muss die Genehmigung erteilen, wenn es einen Rechtsanspruch gibt, erklärt Christian Zimmermann, Geschäftsbereichsleiter Bauwesen und Umweltschutz im Landratsamt. Bis auf Burgau nehmen die Gemeinden das hin. Die Stadt aber klage – als einzige Kommune im Landkreis.
Nach Auskunft des Verwaltungsgerichts Augsburg sind zwei Klagen anhängig. Zu den Chancen auf einen Erfolg kann der Gerichtssprecher keine Einschätzung treffen. Auch lasse sich nicht so einfach herausfinden, ob doch noch weitere Kommunen gegen solche Entscheidungen juristisch vorgehen. Burgau hatte auch die Regierung von Schwaben eingeschaltet, Zimmermann spricht von einer Dienstaufsichtsbeschwerde. Karl-Heinz Meyer, Sprecher der Regierung, erklärt, die Stadt habe angeregt, „sich der Sache aufsichtlich anzunehmen“. Doch das Landratsamt sei seinen Pflichten nachgekommen, es bestehe keine Veranlassung, dass die Aufsicht eingreift.
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