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Sondersitzung
23.09.2016

Wohn- und Gewerbegebiet versus Biogasanlage und Bullenmast

Konflikt bei der Fortschreibung des Flächennutzungsplans Rettenbach: die Biogasanlage und die geplante Errichtung eines Bullenmaststalls.
Foto: Wieser

Die Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Rettenbach stößt auf Hindernisse

Der regulären Sitzung des Rettenbacher Gemeinderates hat sich einen Tag später eine Sondersitzung angeschlossen. Das Thema: die Fortschreibung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan. Die Gemeinde möchte ihr Angebot an Wohnbau- und Gewerbeflächen erweitern. Was die geplante gewerbliche Baufläche „Rettenbach-Nord“ betrifft, fehle hier eine siedlungsstrukturelle Anbindung. Gegeben wäre diese, wenn für die dort stehende Biogasanlage ein Sondergebiet definiert würde oder auch mit der Anbindung von Wohnbauflächen. Das Problem ist aber der Immissionsschutz. Zudem liegt vom Betreiber ein Antrag zur Erweiterung der Anlage mit einem Bullenmaststall mit knapp 1800 Quadratmetern Stallfläche für etwa 400 oder 500 Tiere je nach ihrer Größe vor. Würde das Vorhaben zwischenzeitlich genehmigt, gäbe es einen weiteren Konflikt.

Um die Planung für die Fortschreibung des Flächennutzungsplans weiterzuverfolgen, gebe es, was den Stall betrifft, Möglichkeiten wie eine Veränderungssperre, erklärte Gert Guggemoos, Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht. Nur so könne gesteuert werden, welche Nutzungsarten möglich sind. Nach den Stellungnahmen unter anderem von der Regierung von Schwaben, dem Landratsamt und dem Regionalverband Donau-Iller wurde die Ausweisung der Wohnbau- und Gewerbeflächen nun reduziert. Immerhin hat die Gemeinde ein nicht unerhebliches Innenflächenpotenzial, bestehende Baulücken und leer stehende Wohngebäude. Aufgrund dessen, dass nur ein kleiner Teil für eine kurzfristige Bebauung zur Verfügung steht, möchte die Gemeinde den sich noch immer ergebenden Überschuss als Spielraum für die Entwicklung einräumen.

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