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03. Februar 2008 18:30 Uhr

Zweieinhalb Jahre Haft für Drogen-Raub

Elf Jahre Drogenkarriere hat der 29 Jahre alte Mann aus dem Landkreis schon hinter sich. Dazu gehören auch fünf rechtskräftige Verurteilungen wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz, Handel mit Drogen und Diebstahl, zumeist auf Bewährung. Doch die Strafen halfen nicht zurück auf den Pfad der Tugend. Nun stand er vor der 5. Kammer des Landgerichts Memmingen, angeklagt wegen schwerer räuberischer Erpressung. Und auch diesmal ging des um Rauschgift, genau gesagt die Ersatzdroge Methadon.

Dabei war der 29-Jährige erst kurz zuvor nach 20 Monaten aus der Justizvollzugsanstalt Kempten entlassen worden. Sein Opfer war jemand, den er entfernt kannte. Von einem gemeinsamen Freund hatte er offenbar erfahren, dass das Opfer stets eine Wochenration Methadon zu Hause hatte.

Deshalb verkleidete sich der 29-Jährige am 7. August vergangenen Jahres mit einer Sturmhaube, die nur Schlitze für Augen und Mund hatte. Die Terassentüre, die in die Wohnung des Opfers führte, war nur angekippt und für die kräftige Schulter des Täters kein Hindernis. Er schnappte sich sein Opfer, das fern sah, von hinten, hielt ihm ein mitgebrachtes Küchenmesser an den Bauch und verlangte nach den Methadonvorräten. Die bekam er auch ziemlich schnell, denn das Opfer hatte entschieden, dass Widerstand zwecklos war. Der Täter flüchtete zu Fuß.

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Weit kam er jedoch nicht. Der Mann war trotz der Maskerade erkannt worden - an seiner Stimme. Die sofort gerufene Polizei suchte der 29-Jährigen zunächst in seiner Wohnung, fündig wurde sie aber bei dem Tippgeber. Seitdem ist er in Memmingen in Untersuchungshaft gewesen. Seit Freitag sitzt er in Strafhaft, denn die 5. Kammer folgte dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft auf zweieinhalb Jahre. Außerdem ordnete das Gericht die Unterbringung und Behandlung der Sucht in einem Bezirkskrankenhaus an.

Denn Gericht, Staatsanwalt und Verteidigung waren sich einig, dass der 29-Jährige ohne eine entsprechende Behandlung keine Zukunft hat.

Zwar wurde er wegen schwerer räuberischer Erpressung verurteilt. Gericht und Staatsanwalt sehen aber einen minderschweren Fall, der statt Strafen ab fünf Jahren eine Bestrafung zwischen einem und zehn Jahren erlaubt. Eine minderschwere Tat könnte angenommen werden, weil der Wert des erbeuteten Methadons unter 20 Euro gelegen habe. Zudem - das hatte das psychiatrische Gutachten ergeben - stand der Angeklagte unter dem Einfluss von leichtem Entzug und Suchtdruck, was andererseits aber keine verminderte Schuldfähigkeit begründe. Insgesamt wurde aber eine Chance für den Mehrfachtäter gesehen, weil er sich schon früher freiwillig Entzugsbehandlungen unterzogen habe.

Wie vor Gericht berichtet wurde, hatte er es einmal geschafft, "clean" zu werden. Er fiel aber in den Drogenmissbrauch zurück, weil er eine Freundin kennenlernte, die noch von Heroin abhängig war. Wie üblich hatte auch bei ihm die Drogenkarriere mit dem Rauchen von Haschisch begonnen, ehe er Interesse "für alles Mögliche" entwickelte. Darüber ließ er auch seinen Ausbildungsberuf sausen. Es begann "beruflich eine Achterbahnfahrt", wie der Vorsitzende Richter Nikolai Braun es formulierte, zwischen Aushilfsjobs und Arbeitslosigkeit. Jetzt hat der Verurteilte zunächst noch mehr Zeit, um über sein zukünftiges Leben nachzudenken.

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