Landkreis Im August und im September beginnt in der Region für viele junge Menschen ein neuer Lebensabschnitt: die Ausbildung. Nicht wenige von ihnen sind zu diesem Zeitpunkt noch minderjährig.
Zum Schutz dieser jungen Berufseinsteiger vor gesundheitlichen Gefahren am Arbeitsplatz und vor Überlastung hat der Bundestag vor 50 Jahren am 9. August 1960 das erste Jugendarbeitsschutzgesetz der Bundesrepublik Deutschland verabschiedet.
Dazu der DGB-Regionsvorsitzende Werner Gloning: "50 Jahre Jugendarbeitsschutzgesetz sind eine Erfolgsgeschichte. Es war und ist richtig, junge Menschen in der Ausbildung besonders zu schützen. Denn leider werden auch heute Auszubildende ausgenutzt. Junge Auszubildende sind aber Lernende und keine preiswerten Vollzeitarbeitskräfte. Sie benötigen qualifizierte Anleitung, Freistellung für die Berufsschule und ausreichend Erholungszeiten. Pausen ebenso wie ausreichend Nachtruhe und wöchentlich feste freie Tage."
Dass diese Errungenschaften jetzt wirtschaftlichen Interessen geopfert werden sollen, passe ins Bild der Bundesregierung, so Gloning. So sollen für die Jugendlichen die Pausenzeiten verkürzt, das Beschäftigungsverbot für Jugendliche ab 20 Uhr sowie an Samstagen und Sonntagen gilt, soll laut DGB auf 22 Uhr verschoben bzw. für die Wochenenden massiv eingeschränkt oder ganz aufgehoben werden. "Angeblich, um Ausbildungshemmnisse zu beseitigen", so Gloning.
"Diffamierung"
Schutzvorschriften für Jugendliche als Ausbildungshemmnisse zu bezeichnen, sei eine Diffamierung des Jugendarbeitsschutzes, die der Deutsche Gewerkschaftsbund "nicht ohne Widerstand" hinnehmen werde. "Uns ist nämlich der Schutz der Jugendlichen wichtiger als betriebswirtschaftliche Renditeinteressen", so der DGB-Regionsvorsitzende.
Die DGB-Region Allgäu-Donau-Iller werde deshalb eine Postkartenaktion, die die DGB-Jugend unter dem Motto "Hände weg vom Jugendarbeitsschutzgesetz" organisiert, aktiv unterstützen.
Die Postkarten können im Internet unter http://www.dgb-jugend.de/ausbildung/jugendarbeitsschutz/postkarten heruntergeladen und verschickt werden. (zg)
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