Funktionsverbot für einen Funktionär
Warum Oliver Baumann in den kommenden sechs Monaten nicht als TSG-Abteilungsleiter wirken darf
Der TSG Thannhausen droht neues Ungemach: Das Sportgericht des Fußball-Spielkreises Donau hat in einem Urteil sechs Monate Sperre gegen Abteilungsleiter Oliver Baumann verhängt. Das Funktionsverbot gilt vom 2. Mai bis 1. November. Grund sind Unregelmäßigkeiten beim Wechsel von Defensivspieler Matthias Gschrey, der den Bezirksligisten TSG im Winter in Richtung FC Schönebach verließ.
Wie aus dem Urteil des Gerichts hervorgeht, hatte Baumann beim Wechsel mit Freigabe Ende Januar rückwirkend als Abmeldedatum den 30. Dezember vergangenen Jahres und als letzten Einsatz des Spielers den 14. November angegeben. Allerdings hatte Gschrey tatsächlich noch am 10. Januar bei der Hallen-Kreismeisterschaft für die TSG gespielt und dabei einen Feldverweis kassiert. In einer Stellungnahme gegenüber dem Sportgericht habe Baumann erklärt, dies sei ein „unbewusster Fehler der Vergesslichkeit“ gewesen.
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