1500 Euro Strafe für betrügerische Geschäftsfrau
Eine 53-Jährige orderte Ware, obwohl sie bereits die eidesstattliche Versicherung abgegeben hatte. Die Quittung bekam sie jetzt vom Amtsgericht Neu-Ulm
Das Amtsgericht Neu-Ulm hat heute Vormittag gegen eine Geschäftsfrau aus dem südlichen Landkreis einen Strafbefehl über 1500 Euro (50 Tagessätze à 30 Euro) wegen Betrugs verhängt. Die 53-Jährige hatte im Oktober 2012 bei einer Modefirma mit Sitz am Ammersee Ware im Wert von rund 1100 Euro geordert, obwohl ihr finanziell längst das Wasser bis zum Hals stand und sie bereits in einer eidesstattliche Versicherung („EV“, früher Offenbarungseid) ihre prekären Vermögensverhältnisse dargelegt hatte.
Dass es überhaupt zu einer mündlichen Verhandlung bei Richterin Antje Weingart gekommen ist, war dem Umstand geschuldet, dass die Frau Einspruch gegen den schon vor einigen Monaten erlassenen Strafbefehl eingelegt hatte – den sie letztlich zurückzog. Bis dahin bedurfte es aber dreier Anläufe.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.