Apotheker in der Region fürchten um ihre Existenz
Der Europäische Gerichtshof entschied, dass Internethändler Rabatte auf rezeptpflichtige Medikamente gewähren dürfen – das hat einige Vor- und Nachteile.
Rezeptpflichtige Medikamente weiterhin in der Apotheke um die Ecke kaufen oder lieber bei einer ausländischen Versandapotheke günstiger im Internet bestellen? Die Menschen auf der Straße sind sich einig: Wenn Medikamente durch den Wettbewerb günstiger werden, ist das gut. „Vor allem chronisch Kranke können dadurch einiges sparen“, sagt der Neu-Ulmer Günther Ströhle. Er selbst brauche selten Medikamente und werde deswegen wohl weiterhin in die Apotheke gehen. Patrizia Schneider informiert sich über die Preise im Internet, bevor sie in die Apotheke geht. „Man muss genau rechnen, was billiger wird“, sagt sie. Beide glauben aber, dass die Apotheken in jedem Fall noch genug verdienen würden.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass die deutsche Preisbindung für rezeptpflichtige Medikamente nicht zulässig ist. Kurz gesagt: Ausländische Versandapotheken dürfen rezeptpflichtige Medikamente billiger an deutsche Kunden verkaufen. Für heimische Apotheken gilt das aber nicht – das verbietet das deutsche Gesetz der Preisbindung.
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