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09. Februar 2012 15:48 Uhr

Vöhringen

Austrittswelle

Auch in Vöhringen sagen sich immer mehr Christen von ihrer Kirche los Von Ursula Katharina Balken

In diesen Wochen liegt  die Bilanz vor, wie viele Christen sich von der Kirche abgewendet und wie viele den Weg zurückgefunden haben. In der katholischen Michaelspfarrei Vöhringen sind es 36 Personen, die die Kirche verlassen haben, und neun in Illerzell. Zwei Personen traten von der evangelischen Kirche der katholischen bei. Eine Person ist wieder eingetreten. Die evangelische Martin-Luther-Gemeinde verzeichnete 16 Austritte. Aber es wurden vier Erwachsene, ein Kind und ein Schüler in die Evangelische Kirche aufgenommen.

Wie Stadtpfarrer Michael Menzinger mitteilt, gab es 29 Taufen in St. Michael und neun Taufen in Illerzell. In der evangelischen Kirche wurden 22 Kinder getauft, sagt Pfarrer Dr. Jochen Teuffel. Was nicht Jeder weiß: Kirchenaustritte finden vor dem Standesamt statt. „Der Austritt aus der katholischen Kirche ist strittig“, erläutert Menzinger. „Das Kirchenrecht kennt den klassischen Kirchenaustritt nicht. Der Eintritt in die Kirche erfolgt durch die Taufe und die Taufe kann nicht ausgelöscht werden.“ Durch den Kirchenaustritt gibt der Mensch öffentlich bekannt, dass er mit der Gemeinschaft Kirche nichts mehr zu tun haben will und auch die erforderlichen finanziellen Beiträge, sprich Kirchensteuer, nicht mehr leisten will. Nicht mehr der Kirche angehörende Personen können kein Patenamt übernehmen, können nicht in kirchlichen Einrichtungen beschäftigt werden und können auch nicht mehr das Sakrament der Gemeinschaft, die Kommunion, empfangen. Auch ein kirchliches Begräbnis ist nicht mehr möglich. 

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Die evangelische Kirche erkennt offiziell einen Austritt aus der Kirche nur an, wenn die Erklärung vor dem Standesamt abgegeben wird. Dazu sagt Pfarrer Dr. Jochen Teuffel, „der Austritt hebt die begründete Gotteskindschaft nicht auf. Wer aus der Kirche austritt, verliert die Zulassung zum Abendmahl. Ein bestehendes Patenamt ruht.“ Bei der Bestattung wird grundsätzlich vorausgesetzt, dass der Verstorbene der evangelischen Kirche angehörte. Gehörte der Tote einer anderen christlichen Kirche an, so kann in Ausnahmefällen der Verstorbene auch von einem evangelischen Pfarrer oder Pfarrerin beerdigt werden.

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