Bebauungsplan: Einverstanden, wenn...
Stellungnahmen zu den Änderungen waren Thema im Marktrat
Der Supermarkt im Gewerbegebiet westlich der Ulmer Straße in Babenhausen will sich vergrößern. Wie berichtet, muss die Marktgemeinde deshalb den Bebauungsplan – zum mittlerweile zweiten Mal – ändern. Bevor der Marktrat den Entwurf als endgültigen Plan festsetzen kann, müssen Behörden, Träger öffentlicher Belange und Privatpersonen die Möglichkeit bekommen, Stellung zu nehmen. Deren Forderungen und Anmerkungen waren nun Thema im Marktrat.
19 Behörden und Träger öffentlicher Belange haben sich zu dem Entwurf geäußert. Zwölf davon stimmten kommentarlos zu. Vonseiten der Babenhauser Bürger gingen keine Bedenken oder Anregungen ein. Ein paar Anmerkungen aber hatte das Landratsamt Unterallgäu, Bereich Wasserrecht: Da die Wasserversorgung bestehen bleibt und kein Wasserschutzgebiet betroffen ist, hat das Amt zwar keine grundsätzlichen Bedenken. Da aber Fläche versiegelt wird, sei der Hinweis wichtig, dass der Niederschlag nach wie vor versickern können muss. Dies wird berücksichtigt. Nötig sei zudem die Umwandlung in ein Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel. Das Wasserwirtschaftsamt Kempten wies unter anderem darauf hin, dass an den Bereich ein Bachlauf angrenzt – daher sei ein Uferpufferstreifen nötig. „Dabei handelt es sich offensichtlich um ein Missverständnis“, sagte Wilhelm Daurer vom beauftragten Planungsbüro. Bei einer Ortsbesichtigung habe er festgestellt, dass der ursprüngliche Graben beim Neubau einer Halle gekappt wurde und inzwischen anders verlaufe. „Es handelt sich eigentlich um eine Mulde im Gelände, aber um keinen Bach.“
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