Beeinflusst lächeln die Wähler?
Stadträte finden das unproblematisch
Stellen wir uns folgendes Szenario vor: Ein Mann kandidiert für den Stadt- oder Gemeinderat. Gleichzeitig hat er sich als Wahlhelfer verpflichtet. Wenn er am Tag X also im Abstimmungsraum sitzt und freundlich lächelnd Stimmzettel verteilt, ist das dann unzulässige Eigenwerbung sozusagen in allerletzter Minute? Das zumindest befürchtet der einstige Stadtrat Wilhelm Schulte. Und er sieht noch ein Problem. Es sei im Hinblick auf die Neutralität bedenklich, wenn Kandidaten ihre eigenen Stimmen auszählen. Deshalb stellte er bereits im April vergangenen Jahres – also kurz nach der Kommunalwahl 2014 – den Antrag, Kandidaten künftig nicht mehr als Wahlhelfer zuzulassen. Erst jetzt hat sich der Haupt- und Finanzausschuss dieses Themas angenommen und eine klare Entscheidung gefällt.
Was Schulte stört, ist in Bayern gängige Praxis. In anderen Bundesländern wie Baden-Württemberg wäre so etwas nicht möglich. Dort dürfen Kandidaten nicht als Wahlhelfer eingesetzt werden. Sie lösen das Problem „Helfermangel“ von oben herab: „Mit Zwangsrekrutierung“, wie Hauptamtsleiterin Kerstin Breymayer dem Ausschuss erläuterte, „aber so etwas lehne ich ab.“ Sie startete 2014 eine Verlosung unter den Wahlhelfern – und konnte über ausreichend Kandidaten für das Ehrenamt nicht klagen. Sie glaubt zudem nicht, dass sich jemand im Wahllokal „durch ein freundliches Hallo beeinflussen lässt“. Und was die Auszählung anbelangt, so werden nach den Worten von Bürgermeister Jürgen Eisen stets Gruppen mit unterschiedlichen Parteivertretern gebildet, die sich gegenseitig auf die Finger schauen.
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