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Hochwasserschutz
25.03.2017

Behörden sollen nachbessern

Gegen die Überschwemmungsgebiete regt sich im Marktrat Widerspruch

Nach einer rund eineinhalbstündigen Debatte mit den Vertretern von Wasserwirtschaftsamt (WWA) und Landratsamt einigte sich der Marktrat Babenhausen einstimmig auf den Beschluss, wonach er die Festsetzung des ermittelten Überschwemmungsgebietes der Günz zur Kenntnis nimmt. Der Markt Babenhausen sieht allerdings Fehler in der Planung und widerspricht deshalb der Festsetzung des Gebietes in der vorliegenden Form. Dass dieses Thema auch den Bürgern auf den Nägeln brennt, bewies die Rekordzuhörerschar bei diesem Tagesordnungspunkt.

Christian Baumann, Abteilungsleiter Bauen und Umwelt im Landratsamt Unterallgäu, zeigte in der vorgestellten Chronologie, dass bereis 2007 vom WWA Krumbach die Überschwemmungsgebiete der Günz ermittelt wurden. Schon ein Jahr später wurden diese Ergebnisse „vorläufig gesichert“. Diese liefen aber 2015 aus. Gleichzeitig trat die „gesetzliche Verpflichtung zur Festsetzung der Überschwemmungsgebiete“ in Kraft, sodass es heuer zur Einleitung des „förmlichen Verfahrens“ kam. Danach ermitteln die Wasserwirtschaftsämter auf den Grundlage eines „HQ 100“, also eines „hundertjährigen Überschwemmungsereignisses“, die Gebiete, in diesem Fall im Bereich der Günz, während das Landratsamt anschließend die entsprechende Verordnung erlässt. Zweck sei es, so Baumann, einen schadlosen Hochwasserabfluss zu erhalten, aber auch der Schutz und Erhalt unbebauter Flächen, die Sensibilisierung der Betroffenen samt Bürgerbeteiligung beziehungsweise die Prävention gegen Schäden an Gebäuden.

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