Bezahlfernsehen auf Kosten des Ex
600 Euro Strafe für 44-jährige Frau aus Vöhringen
Weil sie auf den Namen ihres geschiedenen Ehemanns ein Bezahlfernseh-Paket geordert hat, muss eine 44-jährige Vöhringerin 600 Euro Strafe wegen Betrugs zahlen. Die vom Balkan stammende Frau hatte 2010 wenige Monate nach der Scheidung von ihrem Ehemann unter dessen Namen bei der Telekom „Entertain comfort“ bestellt, um – gegen Gebühr – Zugang zu zahlreichen TV-Sendern und Tausenden Videofilmen zu erlangen.
Aus Sicht der Frau hatte sie einen guten Grund, unter den Auftrag nicht ihren Namen zu setzen – kurz zuvor war sie in Privatinsolvenz gegangen, sodass es höchst unwahrscheinlich gewesen wäre, dass ein Vertrag mit dem Telekommunikationsunternehmen zustande kommt.
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