Damm am Mühlenweiher in Nordholz wird saniert
Der Bucher Gemeinderat beauftragt ein Ingenieurbüro mit der Planung. Ein umfassender Hochwasserschutz würde jedoch viel Geld kosten und das Nordholzer Naturdenkmal zerstören.
Der Damm des Nordholzer Weihers soll saniert werden. Deshalb hat der Bucher Marktgemeinderat beschlossen, das Ingenieurbüro Kling Consult mit der Planung dafüpr zu beauftragen. Damit haben sich die Räte in einer Angelegenheit, die die Gemeinde schon seit vielen Jahren beschäftigt, positioniert: Nicht der Schutz vor einem sogenannten 1000-jährigen Hochwasser, sondern die Stabilisierung des Dammes wird in den Vordergrund gerückt. Mit der Vorgabe, eine Fischtreppe einzubauen, musste sich das Gremium zudem mit einer neuen Problematik, die den Weiher betrifft, befassen.
„Eine endlose Geschichte“ nannte Bürgermeister Roland Biesenberger das langwierige Thema rund um den Hochwasserschutz am Nordholzer Weiher. Denn Ende der 1980er-Jahre gab es ein schlimmes Hochwasser. Die Biber, die auch den angestauten Nordholzer Weiher speist, wurde zum reißenden Fluss und das Wasser überschwemmte das Umland. Um die Situation verbessern zu können, folgte eine Hochwasserstudie. Deren Umsetzung wurde laut Biesenberger damals aufgrund der hohen Kosten wieder fallen gelassen. Damals wie heute gilt: Um für ein sogenanntes 1000-jähriges Hochwasser vorbereitet zu sein, müssten nach den Vorgaben des Wasserwirtschaftsamtes Rückhaltebecken gebaut werden. Wie der Bürgermeister auf Nachfrage erklärte, wären dies eine Reihe von Becken von Nordholz bis Matzenhofen. Solche Bauten zu errichten, würde die Idylle am Weiher empfindlich stören, so Biesenberger. Denn der rund 1,3 Hektar große „Mühlenweiher“ ist zusammen mit dem angrenzenden Röhricht und Erlenwaldbestand ein insgesamt 4,4 Hektar großes Naturdenkmal. Das Gebiet steht somit unter Schutz und soll auch nicht verändert werden. Vor allem die Schilfbestände am südlichen Weiherbereich seien wertvoller Lebensraum für Vögel, Amphibien und Insekten. „Wir können uns gar nicht richtig entscheiden“, sagte Rat Andreas Vogel. Denn egal ob für die Rückhaltebecken oder für den Erhalt der Natur gestimmt werde, verstoße man immer gegen die jeweils andere Vorgabe.
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