Das dicke Ende kommt vermutlich noch
Verfahren gegen Briefdieb und Schwarzfahrer wegen möglicher hoher Strafe ausgesetzt
Ein unbeschriebenes Blatt sieht anders aus: Der Mann, der gestern Vormittag vor der Neu-Ulmer Amtsrichterin Gabriele Buck saß, hat es in seinen 40 Lebensjahren bereits auf sechs Vorstrafen gebracht – wegen Betrugs, Diebstahls, Anstiftung zur falschen uneidlichen Aussage und versuchter Strafvereitelung. Dafür lernte er auch schon einen Knast von innen kennen. Am Dienstag musste er sich wegen Fahrens ohne Führerschein und Diebstahls von Briefen verantworten. Beendet werden konnte der Prozess nicht, da die Richterin nach der Beweisaufnahme der Ansicht war, dass sich der ohne Verteidiger erschienene Angeklagte möglicherweise erneut eine hohe Haftstrafe einhandelt. Um der Strafprozessordnung Genüge zu tun, setzte Gabriele Buck deshalb das Verfahren aus. Bei Wiederaufnahme wird dem Mann dann ein Pflichtverteidiger zur Seite gestellt werden.
Nach Erkenntnis der Staatsanwaltschaft hatte der in einem Mehrfamilienhaus in einem Ortsteil von Vöhringen lebende Angeklagte Ende Mai aus dem Briefkasten eines Nachbarn zwei Briefe herausgefischt. Pikant daran: Einer der Briefe stammte von einer Gerichtsvollzieherin. Diesen Vorwurf wollte der Mann nicht auf sich sitzen lassen. Zwar sei in dem Haus schon mehrfach Post abhandengekommen – im konkreten Fall wusch er seine Hände aber in Unschuld. Fakt sei: Entweder habe sich der Postbote verworfen – oder ein anderer, ihm nicht wohlgesonnener Mitbewohner habe ihm die Sendungen quasi untergejubelt. An besagtem Tag habe er lediglich eine von ihm abonnierte Sportzeitung aus dem Briefkasten geholt. Möglicherweise hätten sich die Briefe in der Postille verheddert und seien unbemerkt beim Aufschlagen des Blattes herausgefallen. Dass er fremde Post hatte, konnte er nicht leugnen: Eine Nachbarin hatte sich bei den Postkästen auf die Lauer gelegt und gesehen, wie der 40-Jährige an einem fremden Kasten spitze Finger gemacht hatte. Nachdem die Frau die Polizei alarmiert hatte, baten zwei Beamtinnen den Mann um eine „Wohnungsnachschau“. Nachdem der Beschuldigte ablehnte, erwirkten die Polizistinnen einen richterlichen Beschluss – und fanden besagte Briefe ungeöffnet vor. Der Staatsanwältin mochte angesichts des unkooperativen Verhaltens der Polizei gegenüber nicht so recht einleuchten, dass die Briefe sozusagen ohne eigenes Zutun des Mannes in dessen Wohnung gelandet seien.
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