Illertissen Notruf in der Einsatzzentrale: Ein kleines Kind ist auf dem See ins Eis eingebrochen. Doch die Wasserwacht kann nicht kommen. Grund: Keiner in der Truppe darf das Fahrzeug mit Anhänger lenken. Was wie ein übler Scherz klingt, könnte in ein paar Jahren schon bittere Realität sein. Denn mit den Führerscheinen der Klasse B, die seit 1999 gelten, hat sich die Rechtslage komplett verändert. Folge: Alle jüngeren Mitglieder der Rettungsdienste und Feuerwehren, die den neuen Führerschein haben, dürfen nur noch Fahrzeuge bis zu einem Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen lenken. Wird ein Anhänger benötigt, darf dieser zudem nicht mehr als 750 Kilogramm wiegen. Zu wenig für die Wasserwacht, deren Boote oft schwerer sind als eine Tonne, erklärt Dieter Schmid von der Kreiswasserwacht Neu-Ulm. Von kathrin kratzer

"In fünf Jahren haben wir spätestens ein Problem"
Früher hatte der Führerschein der Klasse 3 dazu berechtigt, Fahrzeuge bis zu einem Gesamtgewicht von 7,49 Tonnen plus Anhänger zu lenken. "In fünf Jahren haben wir spätestens ein Problem", prognostiziert der stellvertretende Technische Leiter der Neu-Ulmer Wasserretter, der immer mehr Fahrer wegfallen sieht. Seit Jahren dürfen nur noch die älteren Mitarbeiter die schweren Fahrzeuge mit Anhänger lenken. Der Nachwuchs bräuchte eine zusätzliche Ausbildung in der Führerscheinklasse BE. Doch die ist teuer. Nach eigenen Angaben müsste die Wasserwacht rund 2,3 Millionen Euro aufbringen, um allen Ehrenamtlichen die Fahrerlaubnis zu bezahlen. "Das können wir nicht leisten", erklärt die Vorsitzende der Wasserwacht Bayern, Ulrike Scharf. Seit Jahren fordern die Hilfsorganisationen daher von der Politik, sich dem Problem anzunehmen. Schmid: "Sonst können wir bald keine Rettungseinsätze mehr fahren."
Kompromisslösung bringt der Wasserwacht nichts
Ein erster Hoffnungsschimmer keimte im vergangenen Jahr auf, als das Bayerische Innenministerium reagierte und eine Kompromisslösung aus dem Hut zauberte. Demnach dürfen nun Mitglieder der unterschiedlichen Rettungsorganisationen mit einer Sonderregelung auch Fahrzeuge bis zu einem Gewicht von 4,75 Tonnen lenken, allerdings ohne Anhänger.
Was also für Feuerwehr, Rettungsdienste und technische Hilfsdienste einen Fortschritt bedeutet, bringt der Wasserwacht überhaupt nichts. Denn weiterhin darf nur ohne Anhänger gefahren werden. Doch genau den brauchen die Wasserretter bei fast jedem ihrer Einsätze. Daher fordert die Bayerische Wasserwacht, dass sich die 4,75 Tonnen nicht nur auf das Fahrzeug, sondern auf das ganze Gespann, also samt Anhänger, beziehen. Ansonsten sieht Schmid für die Zukunft der Wasserrettung in Bayern auf lange Sicht schwarz.
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