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08. Februar 2012 18:08 Uhr

Jugendschutz

Die „Party Card“: Feiern bis Mitternacht

Jugendliche unter 18 haben zu vielen Veranstaltungen keinen Zugang mehr. KJR bietet Lösung Von Alexander Fischer

So sieht sie aus, die Party Card des Kreisjugendrings. Sie kann anstelle des Personalausweises am Einlass abgegeben werden. Sie ist aber kein Ersatz für den Ausweis.
Foto: Alexander Fischer

Wer kennt es nicht, man ist zwischen 16 und 18 Jahren alt, geht auf ein Konzert, eine Party oder eine andere öffentliche Veranstaltung und wird am Eingang von den Securitys kontrolliert. Dies bedeutete immer, den Personalausweis vorzeigen, abgeben und beim Verlassen der Party bis spätestens 00.00 Uhr an der Kasse oder beim Sicherheitspersonal wieder abholen.

Mit der Einführung des neuen Personalausweises im Scheckkartenformat und mit den darauf gespeicherten persönlichen Daten geht das nun aber nicht mehr. Das Sicherheitspersonal darf die neuen Personalausweise und Kopien nicht einbehalten. Welche Folge das haben kann, hat der ein oder andere sicher schon gemerkt. Der Einlass bei Veranstaltungen wird 16- und 17-Jährigen untersagt, da nicht kontrolliert werden kann, ob alle Jugendlichen unter 18 Jahren bis Mitternacht die Location verlassen haben.

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Abhilfe für dieses lästige Problem schafft die neue „Party Card“. Diese ist kein amtliches Dokument, sondern eine Art „Partyausweis“. Dieser wird im Landkreis Neu-Ulm vom Kreisjugendring (KJR) Neu-Ulm zur Verfügung gestellt. Auf der KJR-Webseite kann dieser gleich online ausgefüllt und ein Bild eingefügt werden. Du kannst ihn natürlich auch erst ausdrucken und handschriftlich die Daten eintragen.

Wichtig ist, dass Du ein aktuelles Passbild einfügst oder aufklebst. Die persönlichen Angaben müssen richtig eingetragen werden, da diese bei der Einlasskontrolle mit den Daten auf dem eigenen Personalausweis abgeglichen werden. Stimmen die Daten überein, bekommt man seinen Ausweis zurück und die „Party Card“ wird einbehalten und kann bei rechtzeitigem Verlassen wieder abgeholt werden. Diese Regelung, dass der Personalausweis oder eine Kopie davon nicht mehr einbehalten werden dürfen, gilt seit Anfang 2012. Aber das ist noch nicht jedem bekannt. Die „Party Card“ dient nicht als Ausweisersatz, sondern ermöglicht zusammen mit dem Personalausweis den Einlass bei einer Veranstaltung, die ab 16 Jahren zugänglich ist. Somit gilt sie zum Beispiel auch bei Faschingsbällen wie dem Skihasenball in Illertissen, der am kommenden Freitag stattfindet. Der Ski Club Illertissen als Veranstalter und die dortigen Securitys der Firma B&S aus Altenstadt haben angekündigt, die „Party Card“ zu akzeptieren.

Informationen findet Ihr auch auf der Internetseite des Skiclubs.

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