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29. Oktober 2008 20:10 Uhr

Drogen-Kurier führte verräterische "Kundenliste"

Wegen zwei verschiedener Drogendelikte musste sich ein 51-Jähriger aus dem südlichen Landkreis gestern vor dem Neu-Ulmer Schöffengericht verantworten.

Zuerst ließ der Angeklagte über seinen Verteidiger Daniel Mahler erklären, dass er die 120 Gramm Marihuana minderer Qualität von einem Bekannten geschenkt bekommen habe, der dann nach Afrika gezogen und an Malaria verstorben sei. Geraucht habe er die Drogen gelegentlich gegen seine Schmerzen. Denn seit einem Autounfall leidet der 51-Jährige unter zahllosen Beschwerden und ist arbeitsunfähig. "Mein Mandant nimmt seit langer Zeit hoch dosierte Medikamente, die schon die Speiseröhre zersetzt haben", schilderte Mahler den schlechten gesundheitlichen Zustand des Beschuldigten.

Wesentlich komplizierter wurde die Angelegenheit für das Gericht beim zweiten Vorwurf, der gegen den Mann im Raum stand. Fest steht, dass der Neffe der ehemaligen Lebensgefährtin des 51-Jährigen im November des vergangenen Jahres einen Freund beauftragt hat, als Kurierfahrer kiloweise Drogen in Amsterdam zu kaufen und nach Deutschland zu bringen. Als die Polizei den Kurier auf dem Rückweg aus den Niederlanden verhafteten konnte, fand sie bei ihm eine Liste mit Abnehmern, auf der auch der Name des 51-Jährigen stand.

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Über seinen Verteidiger ließ dieser bestreiten, dass er die Drogen bestellt habe. Zu dem Neffen seiner Ex-Angetrauten habe er ein "Verhältnis wie ein Onkel" gehabt, erzählte der Beschuldigte dann selbst. Er hätte mit ihm lange im selben Haus gelebt. Wie sein Name auf diese Liste geraten sei, wisse er nicht, beteuerte er und verweigerte weitere Angaben.

Einige Klarheit brachte dann die Aussage des Kurierfahrers in das Verfahren. Ihm hätte der Neffe damals 12 000 Euro zum Drogenkauf gegeben und einige Namen und Adressen von Empfängern genannt. Daraufhin hätte er den Stoff in Berlin kaufen und in Postpaketen an diese Adressen schicken sollen. Weil der Drogenkauf in Berlin scheiterte, erwarb der Kurier das Marihuana in Amsterdam. Von dort aus wollte er die Drogen wegen der Spürhunde vom Zoll nicht per Post schicken, sondern im Auto transportieren. In der Nähe von Würzburg wurde er schließlich gefasst.

Einen möglichen Grund, warum sich der Name des Angeklagten unter den Empfängern fand, konnte der Kurier auch nennen. Unter den Namen seien auch zwei "Lieferadressen" gewesen, wie der Mann erklärte. Das bedeutet, dass die Päckchen zur Risikominimierung an Unbeteiligte versandt werden. "Er hat früher schon mal Päckchen an jemanden geschickt und die dann abgepasst" sagte er über den Neffen.

"Dass der Angeklagte als Lieferadresse missbraucht worden ist, kann nicht mit letzter Sicherheit ausgeschlossen werden" sagte der Vorsitzende Richter Thomas Mayer. Er sprach ihn in diesem Punkt frei. Lediglich den Besitz der 120 Gramm Marihuana muss der bisher nie aufgefallene Beschuldigte mit 1600 Euro Geldauflage büßen. Richter Mayer verwies jedoch darauf, dass der Neffe derzeit polizeilich gesucht wird. Wird er gefasst, könnten seine Angaben den 51-Jährigen belasten und den Fall erneut ins Rollen bringen. "Der Angeklagte kann sich nicht auf der sicheren Seite wähnen. Die Musik spielt noch weiter", unterstrich Mayer.

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