Dürfen Tübinger in der Iller die Angel auswerfen?
Ein Tauziehen um das Fischereirecht bei Vöhringen beschäftigt am Donnerstag das Verwaltungsgericht.
Dürfen Petrijünger aus dem Raum Tübingen ihre Angeln in der Iller bei Vöhringen auswerfen oder kann die Stadt bestimmen, wer im Fluss fischen darf? Um diese Frage geht es – vereinfacht gesagt – am Donnerstag vor dem Verwaltungsgericht Augsburg. Konkret wird eine Klage des Kreisfischereivereins Tübingen gegen den Freistaat Bayern verhandelt, da die Angler nicht akzeptieren wollen, dass ihnen das Land das Fischereirecht in einem Teilstück der Iller bei Vöhringen sozusagen vor der Nase wegschnappt.
Besagtes Fischereirecht gehörte bisher einem Mann aus dem Großraum Augsburg. Allerdings hatte er offenbar kein Interesse mehr an dem Recht, denn er bot es der Stadt Vöhringen zum Kauf an, wie Bürgermeister Karl Janson auf Nachfrage sagt. Das Interesse an dem Recht sei immer schon dagewesen, so das Vöhringer Stadtoberhaupt – allein, Stadt und Verkäufer konnten sich nicht einigen.
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