Ein Plan für Vöhringens Straßen
In einem Bauprogramm fasst die Stadt anstehende Sanierungen zusammen. Anlieger können sich so auf etwaige Kosten einstellen. Welche Rolle eine Gesetzesnovelle dabei spielt.
Um sich eine Übersicht über anstehende Straßensanierungen und Bauvorhaben zu verschaffen, stellt die Stadt Vöhringen regelmäßig ein Straßenbauprogramm zusammen. So weiß nicht nur die Verwaltung Bescheid, was in den kommenden Jahren ansteht – auch Bürger können sich schon einmal auf etwaige Mehrkosten einstellen. Denn werden in einer Kommune Verkehrswege ausgebaut, müssen die Anlieger bislang in der Regel einen Teil der Kosten bezahlen. Auch für die Ersterschließung fallen Beiträge an. Dass sich der Vöhringer Bau- und Verkehrsausschuss in seiner jüngsten Sitzung mit mehr als 60 Straßen befassen musste, hing allerdings weniger mit deren schlechtem Zustand zusammen – sondern vielmehr mit einer Frist, die alle Gemeinden in Bayern betrifft.
Mit einer Novelle des Kommunalabgabengesetzes wurde das Recht, Erschließungsbeiträge zu erheben, zeitlich begrenzt: Für sogenannte Altanlagen gilt ab dem 1. April 2021 eine Ausschlussfrist von 25 Jahren. Heißt: Sind seit dem Baubeginn einer Straße oder eines Weges mehr als 25 Jahre vergangen, können Städte und Gemeinden keine Erschließungsbeiträge mehr erheben – und somit die Anlieger nicht mehr mit 90 Prozent der Gesamtkosten zur Kasse bitten. Nach diesem Stichtag dürfen Kommunen nur noch die für Anwohner etwas günstigeren Straßenausbaubeiträge einfordern, wie Harald Vrkoslav von der Stadtverwaltung erklärte. Den Städten und Gemeinden würden dann theoretisch Einnahmeverluste drohen. Auch für Kosten, die seit Baubeginn der Straße bereits angefallen sind, die aber noch nicht umgelegt werden konnten, dürfen Bürger nach Ablauf der Frist nicht mehr zur Kasse gebeten werden.
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