Hauptausschuss II Windkraft nicht überall machbar
Vöhringen „Das ist ein schwieriges Thema!“ sagte Ludwig Daikeler (SPD) und traf den Nagel auf den Kopf. „Im Galopp durch die Energiewende ist unmöglich!“ Nach dem von der Bundesregierung erklärten Ausstieg aus der Atomenergie, geht es jetzt darum, Ziele im neuen bayerischen Energiekonzept zu verwirklichen. Diese Ziele erläuterte Bürgermeister Karl Janson vor dem Haupt- und Umweltausschuss ausführlich. Es gab eine lebhafte Debatte.
Aus Atomenergie werden derzeit 51,5 Prozent Strom erzeugt. Also werden vermehrt erneuerbare Energien gebraucht, um energieeffizient zu werden. In Bayern denkt man daran, innerhalb der nächsten zehn Jahre den Anteil aus regenerativer Energie am Stromverbrauch zu verdoppeln und auf 50 Prozent zu bringen. Der Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch soll auf 20 Prozent im gleichen Zeitraum gesteigert werden. Ausbaufähig sind laut bayerischem Energiekonzept die Wasserkraft, Windenergie, Bioenergie, Solarenergie sowie die Tiefengeothermie.
Bürgermeister Janson betonte, dass ohne die Kommunen die Energiewende nicht gelingt. Es gilt, die dezentrale Energieversorgung umzusetzen. „Eine zentrale Rolle nehmen insoweit auch bei der Windkraft die Kommunen ein.“
Genehmigungsverfahren vereinfachen
Das bedeutet: Für die Errichtung von Windkraftanlagen müssen die Genehmigungsverfahren vereinfacht und Hemmnisse abgebaut werden. Bei der Windkraft ist es sinnvoll, die Standorte zu bündeln. Mindestens zehn Prozent des Strombedarfs sollen aus heimischer Windenergie bis 2020 gedeckt sein, jetzt sind es gerade mal rund 0,9 Prozent. Die Konsequenz: Mindestens 220 weitere Windkraftanlagen wären allein in der Region Donau-Iller notwendig. Im Augenblick sind 54 Anlagen in Betrieb.
Windkraftanlagen sind zwar grundsätzlich privilegiert, aber sie können auch nicht überall gebaut werden. Dabei verwies Janson auf den Staatsvertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg und Bayern. Standorte für regionalbedeutsame Windkraftanlagen müssen als Vorranggebiete festgelegt und die übrigen Gebiete der Region müssen als Ausschlussgebiete festgeschrieben werden. Zurzeit läuft ein informelles Anhörungsverfahren, das auf Winddaten des TÜV Süd basiert. So gibt es drei Kategorien. In der Ersten sind 75 Hektar ohne Konfliktpotenzial, in der Kategorie zwei werden für 5907 Hektar gewisse Konflikte erwartet und die Kategorie drei weist mit 5822 Hektar eine hohe Konfliktrate auf. Berücksichtigt werden müssen Lärm, Schattenwurf der Anlage, Artenschutz und die technische Überprägung der Landschaft. Im Landkreis Neu-Ulm könnten rund 948 Hektar für 62 bis 74 Anlagen möglich sein.
Es gibt auch einen Zeitplan des Regionalverbandes, der mit der Materie derzeit befasst ist: Die informelle Anhörung endet am Freitag, 17. Februar. Die Bearbeitung der Anregungen und Fertigstellung des Umweltberichtes wird bis Sommer erwartet. Nach der Diskussion um den Bericht soll die Einleitung der Anhörung zur Fortschreibung des Regionalplanes im Sommer oder Herbst erfolgen. Ende 2012 soll die Abwägung der Anregungen zu Ende gebracht sein und im Frühjahr 2013 soll der Beschluss als Satzung erfolgen.
Jetzt bestellen! Das neue iPad inkl. e-Paper.|
|
Artikel kommentieren
| Artikel bewerten: