Familienvater wird wegen Gewaltausbrüchen verurteilt
Im Prozess um die angebliche Misshandlung seiner Ex-Freundin bestreitet der Angeklagte die Vorwürfe weiter vehement. Das Verfahren dürfte sich fortsetzen.
Im Prozess um angebliche Gewaltausbrüche gegenüber einer 39-jährigen Frau ist der angeklagte Familienvater zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Dem Mann aus dem südlichen Landkreis war vorgeworfen worden, seine Ex-Freundin über Jahre hinweg körperlich schwer misshandelt zu haben. Er soll sie gewürgt, geschlagen und getreten haben – so sehr, dass sie mehrfach „blaue Augen“ und Blutergüsse am Hals davontrug. Seinen damals dreijährigen Sohn, der am Downsyndrom leidet, soll der Mann gegen eine Wand geschleudert haben. Insgesamt 151 Fälle von gefährlicher Körperverletzung soll er begangen haben. Das legte ihm die Staatsanwaltschaft zur Last. Nach vier Verhandlungstagen gibt es nun ein Urteil (Was bisher passierte: Vater steht vor Gericht: Schlug er sein behindertes Kind?)
Zwei Aussagen von Zeugen gaben für Richter Thomas Mayer am Ende den Grund zu einer Verurteilung. Beide schilderten vor Gericht, sie hätten Würgemale und „blaue Augen“ bemerkt, die die Frau mit Schals und Schminke zu überdecken versucht habe. Das war 2016. Nach und nach habe das Opfer erzählt, dass ihr Freund, mit dem sie damals zusammenlebte und mit dem sie zwei Kinder hat, regelmäßig gewalttätig werde. Einer der Zeugen brachte die heute 39-Jährige damals in ein Frauenhaus. Auch die Aussage einer Polizistin, die im Juni 2017, knapp ein Jahr nach der Trennung die Anzeige entgegennahm, war von Bedeutung: Sie hatte erzählt, in welch besorgniserregendem Zustand sich die Frau damals befunden hatte. „Sie war wie ein Traumaopfer, hat geweint und ist zusammengebrochen. Ich dachte, ich brauche einen Arzt.“
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