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06. Mai 2008 20:05 Uhr

Faust oder flache Hand: Rätsel um Schläge gegen Frau

Will man der Anklage glauben, waren der 29 Jahre alte P. und der 45 Jahre alte S. aus dem südlichen Landkreis im Grunde brutale Schläger. Sie mussten sich am Dienstag vor dem Landgericht Neu-Ulm wegen vorsätzlicher und gefährlicher Körperverletzung verantworten. Von Bernd-Otto Kunze

Doch die Verfahren gegen sie wurden letztlich eingestellt. Denn vieles stellte sich nicht so dar, wie von der Staatsanwaltschaft angeklagt.

Insbesondere der schmächtige S. erschien vor Gericht als ein seit zwei Jahren von Lungenkrebs gezeichneter Mann, der wohl kaum - wie angeklagt - im August 2007 einen notorisch gewalttätig bekannten Mann aus dem Rothtal erheblich verletzt haben konnte. Sein Verfahren wurde eingestellt, zumal sein vermeintliches Opfer nicht als Zeuge erschienen war. Dennoch ist die Strafjustiz mit S. noch nicht fertig, denn in Memmingen wartet noch ein Verfahren auf ihn, weil er mit minderjährigen Mädchen Haschisch geraucht haben soll.

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Der Bekannte P. soll bei der vermeintlichen Schlägerei in Weißenhorn auch dabei gewesen sein. Aber auch ihm konnte nichts Nennenswertes als Anteil an den Beschuldigungen des nicht erschienenen Zeugen zugeordnet werden. Insofern wurde auch gegen ihn das Verfahren eingestellt.

Und so ging es nach einer längeren Unterbrechung, in der von der Polizei eine Zeugin aus Weißenhorn geholt werden musste, nur noch um den Fall des 29-jährigen P., der seine Lebensgefährtin im November vergangenen Jahres mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben soll. "Flache Hand oder Faust, ich weiß es nicht", sagte die von der Polizei herbeigebrachte Ex-Lebensgefährtin, die mit dem Angeklagten zwei Kinder im Alter von sechs und sieben Jahren hat, ihm aber das Umgangsrecht verweigert. Nach ihren Angaben hatte sie als Folge eines Faustschlages ein Schleudertrauma und eine Gehirnerschütterung, sei bewusstlos geworden und zwei Wochen krankgeschrieben gewesen. Das ließ sich auf Nachfrage des Verteidigers so nicht halten. Denn als sie am Abend des Tattages bei der Polizei auftauchte, wurde sie wieder nach Hause geschickt. Von der vermeintlichen Verletzung war nichts zu sehen.

Zuvor hatte es allerdings Stress in der Partnerschaft gegeben. Zwar hatte P. an dem Tag seine Kinder gesehen, aber auch Fotos von der angeblich unsauberen Wohnung seiner Ex gemacht, die er dem Jugendamt zeigen wollte, wie die Ex behauptete. Auf jeden Fall verwies sie ihn der Wohnung. Dabei kam es zu der angeklagten Auseinandersetzung. P. behauptete, er habe gegen die Tür gedrückt, als seine Frau ihn ausgesperrt hatte. Dabei sei seine schwitzige Hand in das Gesicht von ihr abgerutscht. Der Mitangeklagte und in diesem Fall auch Zeuge S. berichtete aus dem Alltag des Paares vor einigen Jahren. Damals habe die Frau gefragt: "Was muss man tun, damit er ins Gefängnis kommt?"

Nicht nur für die Verfahrensbeteiligten wurde es nach und nach unübersichtlich. Und so schlug Amtsgerichtsdirektor Dr. Bernt Münzenberg vor, das Verfahren wegen geringer Schuld gegen eine Geldbuße einzustellen. Die unterschiedlichen Aussagen ließen sich kaum entwirren.

Tausend Euro soll der Angeklagte P. nun an den Neu-Ulmer Notruf für Frauen zahlen, um das Verfahren einzustellen. Das wurde letztlich auch von Verteidigung und der Staatsanwaltschaft akzeptiert.

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