Mit erheblichen Verletzungen hat ein 38-Jähriger sein couragiertes Eingreifen bezahlt.
Neu-Ulm/Illereichen (wk) - Mit erheblichen Verletzungen hat ein 38-Jähriger sein couragiertes Eingreifen bei einer gewalttätigen Auseinandersetzung bezahlt. Der Mann griff ein, als er den Täter beobachtete, wie der seine Freundin schwer malträtierte. Der Täter schlug sofort zu und zwar so heftig, dass bei dem 38-Jährigen das Trommelfell platzte. Jetzt wurde der Schläger vom Amtsgericht wegen Körperverletzung verurteilt.
Der brutale Vorfall hatte sich während eines Faschingsballes im Januar an der Illereicher TV-Halle ereignet. Ein Pärchen, das eine Raucherpause vor der Tür einlegte, hatte sich über eigenartige klopfende Geräusche gewundert. Der Grund des Geräusches war alles andere als harmlos: Ein Mann schlug den Kopf seiner Partnerin wie eine Kokosnuss gegen ein Holztor. Als die Frau zu Boden ging, machte der Schläger weiter und donnerte ihren Kopf auf den Boden des Bürgersteigs.
Das war den Zeugen zu viel: Der 38-jährige Schreiner schrie den Schläger an, um der Frau weitere Misshandlungen zu ersparen. Der Angeklagte drehte sich um, ging sofort zum Angriff über und verpasste dem Opfer einen wuchtigen Schlag aufs Ohr.
Dies hatte erhebliche Auswirkungen, wie sich bei der gestrigen Verhandlung beim Amtsgericht zeigte. Der 38-Jährige erlitt einen Riss im Trommelfell und schwere Störungen des Gleichgewichtssinns. Vier Wochen war er im Krankenstand. Wäre das Trommelfell nicht wieder zusammengewachsen, hätte die Anklage sogar auf schwere Körperverletzung gelautet und wäre beim Schöffengericht gelandet.
Der Schläger, von Beruf Schornsteinfeger, hatte vom Amtsgericht zunächst einen Strafbefehl in Höhe von 120 Tagessätzen bekommen und dagegen Einspruch eingelegt. Der Grund für sein Ausrasten sei angeblich der hohe Alkoholpegel während der Faschingsveranstaltung gewesen.
Staatsanwältin Tanja Blessing beantragte 170 Tagessätze zu 25 Euro. Einzelrichter Dr. Bernt Münzenberg verhängte 150 Tagessätze zu je 25 Euro, insgesamt also 3750 Euro wegen verminderter Schuldfähigkeit aufgrund des Vollrausches. Zu einer Aussage der malträtierten Freundin kam es nicht mehr, da diese behauptet hatte, ihr sei an diesem Abend nichts passiert. Gericht und Staatsanwaltschaft anerkannten ausdrücklich die Zivilcourage des verletzten Zeugen.
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