Firma darf nicht mehr mit Fleisch handeln
Verwaltungsgericht weist Klage gegen Gewerbeverbot ab
Der Illertisser Gerhard Kollmer und seine Firma Nebpro Food dürfen weiter nicht mehr mit Fleisch handeln. Das Verwaltungsgericht Augsburg hat die Klagen gegen das vom Neu-Ulmer Landratsamt ausgesprochene Gewerbeverbot abgewiesen.
In einer Presseerklärung heißt es, dass es auf die vom Kläger beanstandete Zuständigkeit der Neu-Ulmer Kreisbehörde nicht angekommen sei. Der Fall sei vielmehr nach Bundesrecht zu beurteilen und deshalb keine andere Entscheidung möglich.
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