Friedhofsgebühren neu geregelt
Gremium verabschiedet einstimmig neue Kalkulation
Sterben ist heutzutage ziemlich teuer. Dies erkannten die Mitglieder des Marktrates Buch, als Kämmerin Sandra Rudolf die Gebührenkalkulation für Bestattungseinrichtungen des Marktes Buch für die Jahre 2015 bis 2018 vorlegte. Nachdem die Bestattungsgebühren letztmalig Ende 2009 berechnet wurden, gelten die neu kalkulierten Gebühren ab 2015 für einen Zeitraum von vier Jahren. Der Marktrat verabschiedete die neue Gebührenordnung einstimmig. Bei den Friedhofsgebühren werde unterschieden zwischen Grabnutzungsgebühren (Grabplatzgebühren), Bestattungsgebühren und sonstige Gebühren, erläuterte Rudolf. Die Grabnutzungsgebühren decken die anteiligen Kosten für die Bereitstellung, die Anlage und die Erschließung der Friedhofsflächen sowie die Herstellung und Unterhaltung der Friedhofseinrichtungen. Die Friedhofsgebühr wird pro Grabnutzungsrecht einmalig für die gesamte Nutzungsdauer im Voraus erhoben. Mit den Bestattungsgebühren werden die anteiligen Kosten für die Bereitstellung der Leichenhalle gedeckt. Unter „sonstige Gebühren“ werden Zuschläge für Beisetzungen am Wochenende oder Kostenerstattungen für Ausgrabungen und Umbettungen erhoben. Würde man die Gebühren für die Inanspruchnahme der Leichenhalle nach den durchschnittlich ermittelten 65 Nutzungstagen berechnen, ergäbe sich eine Gebühr von 240,34 Euro pro Tag. Deshalb soll die Leichenhallengebühr abweichend von der laut Bürgermeister Biesenberger „transparenten und ausgewogenen Gebührenkalkulation“ berechnet und ab der tatsächlichen Inan-spruchnahme festgelegt werden. Auf einstimmigen Beschluss des Marktrates beträgt die Leichenhallengebühr für einen Tag 80 Euro, für zwei Tage 140 Euro sowie für drei Tage und länger 190 Euro. Bei den ab Januar 2015 bis Dezember 2018 geltenden Beerdigungskosten ergibt sich nur ein leichter Anstieg. Während die Preise für eine Einzel-/Doppelgrabstätte bei 253 Euro bleiben, verteuert sich eine Kindergrabstätte von 105 auf 108 Euro sowie ein Urnengrab von 120 auf 128 Euro. Die Tieferlegung eines Grabes schlägt künftig mit 48 Euro (vorher 45 Euro) zu Buche sowie die naturnahe Bestattung im Gemeinschaftsgrabfeld mit 128 Euro (vorher 125 Euro). Die Kosten für die Zur-Ruhe-Bettung von Fehlgeburten steigen von bisher 80 auf 83 Euro, die Umbettung eines Sarges von 600 auf 608 Euro und die Umbettung einer Urne von 80 auf 88 Euro. Der Zuschlag für Beerdigungen an Samstagen, Sonn- und Feiertagen erhöht sich von 150 auf 158 Euro. (clb)
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