Gammelfleisch: Gewerbeverbot wackelt
Landratsamt Neu-Ulm möglicherweise nicht zuständig. Fleischhändler will Betrieb loswerden
Augsburg/Illertissen Die vom Neu-Ulmer Landratsamt gegen den wegen Handel mit Gammelfleisch verurteilten Illertisser Gerhard Kollmer angeordnete Gewerbeuntersagung steht auf wackligen Beinen. Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Augsburg hat gestern in mündlicher Verhandlung angedeutet, dass die Kreisbehörde 2011 einen möglicherweise rechtswidrigen Bescheid erlassen hat. Gleichwohl ist gestern noch keine endgültige Entscheidung gefallen.
Der Fleischhändler hatte gegen die Gewerbeuntersagung, wie bereits in unserer Samstagsausgabe berichtet, Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht. Er betreibt derzeit im Nachbarlandkreis Biberach ein Handelsunternehmen namens Nebprofood.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.