Garage wird Wellness-Raum
Gewerbe trotz Wohngebiet gestattet
Aus einer Doppelgarage (Beim Hohen Kreuz 24) darf künftig ein gewerblicher Wellness-Raum werden. Das beschloss der Marktrat bei einer Gegenstimme von Ilona Keller. Obwohl hier im Bebauungsplan allgemeines Wohngebiet festgesetzt sei, sei die angestrebte Nutzung zulässig, so Bürgermeister Otto Göppel.
Der Verkauf im Vorraum weist rund zehn Quadratmeter auf, der eigentliche Wellnessraum 26 Quadratmeter. Das Garagentor soll durch eine Mauer mit neuem Eingang ersetzt werden. Das Hauptproblem bestehe darin, dass weder die Marktgemeinde, noch die Garagen- und Stellplatzverordnung Bayern einen „derartigen Plan explizit vorsehen“, so Göppel. Da aber in dem Wellnessraum laut Bauwerberin maximal eine gleichzeitige Nutzung durch zwei Gäste vorgesehen ist und es außer der Eigentümerin keine Beschäftigten gibt, geht die Verwaltung davon aus, dass drei Stellplätze ausreichen.
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